Muss der Vermieter auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinweisen?

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Vermieter dürfen wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn sie oder ein Mitglied der Familie in die Wohnung einziehen wollen. Aber nicht alle Kündigungen sind rechtens. Manchmal wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, manchmal fällt der Eigenbedarf aber auch nach Aussprache der Kündigung weg. 

In welchen Fällen muss der Vermieter den Mieter auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinweisen? Wann ist der Vermieter dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet? 

Klarheit hat diesbezüglich nun der Bundesgerichtshof in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 09.12.2020, Az.: VIII ZR 238/18, geschaffen:

Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gekündigt, hat er - zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens - den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen.  Es kommt daher nicht darauf an, dass der Eigenbedarf des Vermieters auch zum Zeitpunkt der Räumung noch fortbesteht. 

Dies gilt auch dann, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin des Mieters vereinbaren. 

Sind auch Sie von einer Eigenbedarfskündigung betroffen oder möchten als Vermieter Eigenbedarf geltend machen? Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger berät Sie gerne, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Fristen bestehen. Ist der Eigenbedarf rechtswidrig erkärt worden, prüfen wir, welche Schadensersatzansprüche Ihnen deswegen zustehen. Hat Ihr Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprochen, setzen wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer Kündigungs- und Räumungsklage durch.



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