Muss man sich für den Anwalt der Rechtsschutzversicherung entscheiden?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wer sich an seine Rechtsschutzversicherung wendet, bekommt oft einen Anwalt vorgeschlagen, mit dem die Versicherung kooperiert. Muss man sich für diesen Anwalt entscheiden, oder kann man sich seinen Rechtsbeistand frei aussuchen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Klare Antwort: Nein, man muss den von der Versicherung vorgeschlagenen Anwalt nicht nehmen, und: Ja, man kann sich seinen Anwalt frei aussuchen, wobei es einem auch frei steht, einen Anwalt mit oder ohne zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt zu engagieren.

Nach den mir bekannten Versicherungsbedingungen hat man immer ein freies Anwaltswahlrecht: Der Versicherungsnehmer kann sich den Anwalt aussuchen, den er möchte, und dieser Anwalt rechnet dann seine Gebühren mit der Rechtsschutzversicherung ab.

Unter Umständen kann man aber dazu verpflichtet sein, vorher eine Erstberatung bei einem Anwalt oder Juristen der Rechtsschutzversicherung einzuholen, etwa bei einer Hotline.

Bei Mietervereinen muss man sich mitunter zuerst bei einem Anwalt des Mietervereins beraten lassen, und meist auch von ihm außergerichtlich vertreten lassen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, hat man aber auch bei Mietervereinen grundsätzlich das Recht, den Anwalt frei auszuwählen.

Tipp für Rechtsschutzversicherte: Nehmen Sie dieses Recht wahr! Entscheiden Sie sich für einen Anwalt, den Sie für Kompetent halten, der entsprechend spezialisiert ist, aber auch: wo die Chemie stimmt, mit dem Sie „können“ – und nicht für einen, nur weil ihn die Rechtsschutzversicherung gut findet.

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