Musterfeststellungsklagen in Deutschland?

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Sammelklagen sind in den USA nichts Neues und bieten beachtenswerte Vorteile für den Verbraucher. Warum gibt es also in Deutschland noch keine Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Durchsetzung von Ansprüchen mehrerer Personen? Insbesondere im Dieselskandal scheint eine Sammelklage gegen VW sinnvoll. Mehrere Verfahren mit derselben Problemstellung könnten parallel zu einer Klarstellung kommen. Ein Urteil eines solchen Musterverfahrens wäre für alle Beteiligten bindend.

Schon die EU-Kommission hat dies mit ihrer Empfehlung vom 11.06.2013 zur Schaffung nationaler kollektiver Rechtsbehelfe verdeutlicht. Insbesondere für Bereiche wie Verbraucherschutz, Wettbewerb, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung etc. ist eine erleichterte Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung notwendig. So wird beispielsweise verhindert, dass die Durchsetzung dieser empfindlich garantierten Rechte von EU-Bürgern und Unternehmen durch ein Prozessrisiko verhindert wird. Obwohl die allgemeine Musterfeststellungsklage auf EU-Ebene also gewollt ist, ist ein entsprechendes Gesetzesvorhaben Mitte 2017 fehlgeschlagen. Die Frist der EU-Kommission zur Umsetzung auf nationaler Ebene ist abgelaufen.

Am 31.10.2017 veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht zur effektiven Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten. Danach sind mehrere Initiativen wie das „Paket zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher“ aufgelistet, die bis Ende 2018 eingeleitet werden sollen. Insbesondere in Fällen wie dem Dieselskandal, bei denen viele Verbraucher gleichzeitig und gleichartig betroffen sind, ist dies erforderlich.

Ist eine Musterfeststellungsklage im Dieselskandal möglich?

Dass es an einem kollektiven Rechtsbehelf fehlt, ist besonders im Dieselskandal brisant. In Deutschland sind Millionen Dieselfahrer betroffen, die ihre Rechte einzeln geltend machen müssen. Trotz dutzender Gerichtsurteile zugunsten von Dieselfahrern fürchten viele aber das Prozessrisiko.

Der VW-Konzern hat öffentlich erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Andere Autohersteller haben bisher nicht auf diese Einrede verzichtet. Bis Ende 2018 können Dieselfahrer darüber hinaus noch ihre Rechte wegen der Schummel-Software geltend machen. Zur Vermeidung eines Rechtsverlustes ist es daher nun umso wichtiger, sich dringend anwaltlich beraten zu lassen. Dieselkäufer mit einer Rechtsschutzversicherung müssen das Risiko der Geltendmachung nicht fürchten: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

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Um einen Verlust Ihrer Rechte zu vermeiden, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Kontaktieren Sie Baumeister Rosing Rechtsanwälte unter https://www.diesel-gate.com. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt am Telefon. Wir übernehmen die Prüfung möglicher Ansprüche und die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ohne Kosten für Sie.


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