Nach Verkehrsunfall direkt zum Rechtsanwalt

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Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte verschiedene Ansprüche wegen seines Sach- und Personenschadens. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Unfallverursacher versuchen nun durch ihr Schadensmanagement, die berechtigten Ansprüche zu mindern oder ganz abzulehnen. In der Praxis erreicht den Unfallgeschädigten kurz nach dem Unfall ein Anruf des Versicherers, wobei dem Geschädigten vorgegaukelt wird, dass die Versicherung sich schon um alles kümmern werde.

Diese Vorgehensweise der Versicherer hat aber den Zweck, die Geschädigten über den Umfang und die Höhe ihrer Ansprüche im Unklaren zu lassen. Insbesondere soll der Geschädigte nicht zu einem Rechtsanwalt gehen, der ihn über seine Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beraten könnte.

Das Schadensmanagement hat für den Geschädigten gravierende Nachteile. Wenn er seinen Wagen z. B. nicht in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lässt, besteht die Gefahr, dass die Reparaturqualität zu wünschen übrig lässt. Wenn sich ein solcher Mangel zeigt, ist es für Gewährleistungsansprüche häufig zu spät. Es liegt weiterhin auf der Hand, dass ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger eher geneigt sein wird, den Schaden niedriger zu schätzen. Weitere Ansprüche des Geschädigten, wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld werden ganz abgelehnt oder mit Minibeträgen abgegolten.

Die Antwort auf dieses Schadensmanagement der Versicherer kann nur sein: Der Geschädigte sollte bei einem Verkehrsunfall unbedingt die Werkstatt seines Vertrauens und einen neutralen Sachverständigen beauftragen. Insbesondere aber sollte er einen im Unfallrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der die Rechte des Geschädigten vollständig durchsetzt. Das Bonbon dabei: Die durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes ausgelösten Kosten sind bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom gegnerischen Versicherer vollständig zu übernehmen.


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