Nachteile durch neue Bedingungen der Rechtsschutzversicherer (ARB 2012)

  • 1 Minuten Lesezeit

In den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 2012) ist im Gegensatz zu den älteren Bedingungen die sog. Jahresklausel weggefallen. Diese hatte für die Versicherten den Vorteil, dass Vorfälle, die mehr als ein Jahr vor Abschluss des Versicherungsvertrages stattgefunden haben, aber mit dem Rechtsschutzfall zu tun haben, nicht berücksichtigt wurden. 

Nach den neuen ARB 2012 reicht es z. B. aus, dass eine Kündigung auf eine Abmahnung gestützt wird, die bereits 2 Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ausgesprochen wurde, um den Versicherungsschutz entfallen zu lassen.

Eine genauere Darstellung des Problems sowie die Angabe der jeweiligen Klauseln finden Sie auf unserer Website in den aktuellen Nachrichten zum Versicherungsrecht.

Mitgeteilt von RAin Agata Wank

www.anwaltsbuero47.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten