Nahezu „ewiges“ Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen

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Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Für einige Verbraucher, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, besteht in vielen Fällen das Recht, ihrem Versicherungsvertrag bei dem jeweiligen Versicherungsinstitut zu widersprechen. Grund dafür ist die Tatsache, dass viele Versicherungen ihre Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrags nicht ausreichend über deren Widerspruchsrechte belehrt haben. Folglich beginnt die gesetzliche Frist für den Widerspruch nicht an zu laufen. So ist es Versicherungsnehmern, die zwischen 1994 und 2007 einen Versicherungsvertrag nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, noch heute möglich ihrem Lebensversicherungsvertrag zu widersprechen und dadurch einen rechtlichen Vorteil erhalten, der die Möglichkeit eröffnet viel Geld zu sparen.

Widerspruchsrecht erweist sich als durchaus rentabel

Dieses Widerspruchsrecht, das nahezu „ewig“ durchsetzbar ist, kann sich für Verbraucher als äußerst rentabel erweisen. Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Sinkende Renditen, die persönliche Situation des Versicherungsnehmers oder eine falsche Beratung sind nur einige Gründe hierfür. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht rentabel. Wurden erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer sämtlich eingezahlte Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.

Fehlerhafte Belehrung begründet Widerspruchsrecht

In unzähligen Fällen haben große und bekannte Versicherungsunternehmen fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet. Denn für Widerspruchsbelehrungen gelten festgelegte gesetzliche Anforderungen. Dazu gehören bspw. die vollumfängliche und abschließende Belehrung über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen, Fristen und dessen rechtliche und tatsächliche Folgen. Doch bei mehr als der Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, stellte man solche Fehler fest. Es wurde sowohl gegen die erforderliche äußere Gestaltung als auch gegen inhaltliche Voraussetzungen einer Widerspruchsbelehrung verstoßen. Sogar die höchstrichterliche Rechtsprechung hat inzwischen bestätigt, dass in einem solchen Fall den betroffenen Versicherungsnehmern nach wie vor ein Widerspruchsrecht zusteht.

Widerspruch erfolgreich mit Werdermann | von Rüden durchsetzen

Unzählige Versicherungsnehmer sind durch dieses Vorgehen der Versicherungen betroffen und können sich ihr Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Quote der Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf rund 60 %. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an. Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


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