Neobank Nuri setzt Zahlungen bei Ertragskonten in Bitcoin aus - Ansprüche der Anleger gegen solarisBank AG?

  • 2 Minuten Lesezeit


Anfang dieser Woche sorgte nach mehreren Presseberichten die Ankündigung der Nuri GmbH für Aufregung, wonach die Auszahlungen an die Anleger, welche sogenannte Ertragskonten zum Erwerb von Kryptowährungen abgeschlossen haben, ausgesetzt werden sollen.


Bei der Nuri GmbH handelt es sich um ein FinTech, hier eine sogenannte Neobank, die innovative Finanzkonzepte, insbesondere in Verbindung mit einer Investition in Kryptowährungen anbietet. Mit "Ertragskonten" sind Konten gemeint, die fortlaufende Einzahlungen und auch die regelmäßige Auszahlung einer Rendite aus den Kryptowährungen vorsehen.  Auf der Internetseite der Nuri GmbH ist von Sparplänen die Rede.


Hintergrund der jetzigen Ankündigung ist der Auszahlungsstopp des kooperierenden Kryptoanbieters Celsius Network aus den USA. Bei diesem werden Liquiditätsprobleme angesichts des aktuellen Absturzes von Kryptowährungen, insbesondere des Bitcoin, vermutet. Diese Situation führt aktuell vermehrt zu Auszahlungswünschen von Anlegern, was die Kapazitäten von manchen Anbietern mitunter überfordern kann.


Die Nuri GmbH bietet laut Information auf ihrer Internetseite „Vermittlungsgeschäfte von Transaktionen für den Kauf und Verkauf von finanziellen Instrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG“ an. Dabei ist sie laut Impressum „ausschließlich im Namen und für Rechnung der solarisBank AG tätig“.


Soweit Anleger, welche in der Vorstellung, bei einem sogenannten Sparplan könne nichts schiefgehen, Ertragskonten eröffnet haben, die zum regelmäßigen Erwerb von Kryptowährungen verwendet werden,  nicht ordnungsgemäß über die Risiken bis hin zu einem möglichen Totalverlustrisiko ihres Investments informiert wurden, können sie sich ggf. an die solarisBank AG als sogenanntes Haftungsdach wenden.


Ein Anhaltspunkt für das Hervorrufen einer unzutreffenden Vorstellung über die Risiken könnte etwa die auf der Internetseite hervorgehobene Information über die Einlagensicherung sein. So heißt es auf der Internetseite vertrauenserweckend:

„Nuri ist die App, mit der du dein Geld verwaltest, sparst und investierst. Dein einfacher Einstieg in die Welt des Investierens: Ob Kryptowährungen oder Investments in den Aktienmarkt – ganz easy, direkt von einem deutschen Bankkonto.“


Unmittelbar darunter erfolgen die allgemeinen Informationen über die Zahl der Nutzer von mehr 400.000, die App, die Einlagensicherung in Höhe von 100.000 EUR und die Kosten von 0,00 EUR.


Wer sich ohne besondere Vorkenntnisse für ein Investment in Kryptowährungen interessiert, findet auch zu diesem Thema unter der Überschrift „Krypto? Versteht sich von selbst.“ zunächst nur Beruhigendes. So heißt es hier:


„Mit Nuri kannst du einfach so in Krypto investieren. Du musst nicht mehr zwischen verschiedenen Apps hin- und herwechseln, deine Investments sind safe an einem Ort.“


Für Laien kann so schnell der Eindruck entstehen, die Einzahlungen auf dem Konto und die Investitionen, welche ja über dieselbe App getätigt werden, seien gleichermaßen abgesichert, die erworbenen Kryptowährungen würden also auch der vorerwähnten Einlagensicherung unterfallen.


Gegenteilige Informationen findet man dann erst im Kleingedruckten.


Sollte die Aussetzung der Zahlungen länger anhalten, so ist den Betroffenen zu empfehlen, fachanwaltliche Hilfe einzuholen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt zahlreiche Anleger, die infolge unzutreffender Informationen von Finanzdienstleistern Schaden erlitten haben. Er bietet Betroffenen Kontoinhabern der Nuri GmbH eine kostenfreie Ersteinschätzung bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche an.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff

Beiträge zum Thema