NeoCapital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Über ihre Homepage unter der Domain neocapital.top bietet die Internethandelsplattform NeoCapital unterschiedlichste Kapitalanlagemöglichkeiten für Anleger an. Anleger könnten über die Handelsplattform Forex-Handelsgeschäfte tätigen sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) und Kryptowährungen handeln, wobei die Firma NeoCapital im Rahmen ihres Internetauftritts Anlegern verspricht, dass sie diese zum Erfolg führen würde.

Anlegern kann aus mehreren Aspekten nur dringend davon abraten werden, über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte durchzuführen und Kapital über die Firma NeoCapital anzulegen.

Gegen eine Anlage über die Handelsplattform NeoCapital sprechen verschiedenste Gesichtspunkte:

Zunächst einmal wird im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft benannt, die hinter der Firma NeoCapital steht. Üblicherweise werden entsprechende Handelsplattformen von entsprechenden Betreibergesellschaften betrieben.

Es findet sich auch nirgends ein Hinweis darauf, wo die Firma NeoCapital ihren Sitz oder eine Niederlassung haben soll und in welcher Rechtsform sie betrieben wird.

Als einzige Kontaktmöglichkeit wird die Emailadresse: support@neocapital.top benannt.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum fehlt, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma NeoCapital oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind. Auch dies ist negativ, da ein entsprechendes rechtsverbindliches Impressum gesetzlich vorgeschrieben ist und durch das Fehlen des entsprechenden Impressums nicht ersichtlich ist, wer die Firma führt.

Im Übrigen spricht auch ein weiterer Punkt gegen eine Anlage bei der Firma NeoCapital. Laut ihrem Internetauftritt gewährt die Firma NeoCapital Anlegern auch Bonuszahlungen. Dies bedeutet, dass sie damit wirbt, Anlegern für die Handelsgeschäfte Kapital zur Verfügung zu stellen, damit die Anleger bei den Handelsgeschäften höhere Gewinne erwirtschaften können bzw. der sog. Hebeleffekt eintritt.

Entsprechende Bonuszahlungen sind jedoch laut einem Beschluss der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA) seit 2018 beim Handel mit Differenzkontrakten verboten worden, da sie einen unzulässigen Anreiz für Anleger darstellen, höheres eigenes Kapital für Hochrisikogeschäfte zur Verfügung zu stellen, wenn ihnen die Firma vermittelt, eigenes Kapital für die Handelsgeschäfte der Anleger zur Verfügung zu stellen.

Letztlich spricht auch eine weitere gewichtige Tatsache gegen eine Kapitalanlage über die Firma NeoCapital. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – hat der Firma NeoCapital keine Erlaubnis erteilt, Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten und / oder Handelsgeschäfte für Anleger aus Deutschland abzuwickeln.

Nachdem die Firma NeoCapital folglich unlizenziert und unreguliert handelt, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform NeoCapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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