Neue Anpassungen durch die Düsseldorfer Tabelle 2024: Wichtige Informationen für Eltern

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Die Düsseldorfer Tabelle, ein wesentliches Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland, hat für das Jahr 2024 signifikante Änderungen erfahren. Diese Änderungen sind in Anbetracht des von der Bundesregierung veröffentlichten Existenzminimumberichts vom 14. November 2022 und der daraus resultierenden Anpassungen des sächlichen Existenzminimums eines Kindes relevant.

Die Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2024:

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Erhöhung des Existenzminimums

Für das Jahr 2024 wurde das sächliche Existenzminimum eines Kindes auf 6.612,00 € festgelegt. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung des Barunterhalts gemäß der Düsseldorfer Tabelle, bevor das Kindergeld abgezogen wird. Dies führt zu einer Anhebung des Mindestunterhalts in verschiedenen Altersstufen.

Mindestunterhalt nach Altersstufen

  • Altersstufe 1 (0 bis 5 Jahre): Der Mindestunterhalt beträgt hier 87 % des Existenzminimums, also 480 €.
  • Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre): In dieser Stufe ist ein Anstieg des Mindestunterhalts um 49 € zu verzeichnen, von 502 € auf 551 €.
  • Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre): Für diese Altersgruppe beträgt der Mindestunterhalt 117 % des Existenzminimums, was 645 € entspricht.

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Anpassung der Einkommensgruppen

Die Tabelle sieht eine Anhebung der untersten Einkommensgruppe und damit aller nachfolgenden Einkommensgruppen um 200 € netto vor. Dies hat direkte Auswirkungen auf den zu zahlenden Unterhalt je nach Einkommensgruppe und Altersstufe des Kindes.

Berücksichtigung des Kindergeldes

Das Kindergeld, das aktuell bei 250 € liegt, wird beiden Elternteilen je zur Hälfte zugerechnet. Da in der Regel ein Elternteil den Kindesunterhalt durch Betreuung und der andere durch Barzahlung leistet, kann der barzahlende Elternteil 125 € (die Hälfte des Kindergeldes) vom Kindesunterhalt abziehen.

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Anpassung bei mehreren Unterhaltsverpflichtungen

Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt Anpassungen, je nachdem, ob Zahlungen für mehr oder weniger als zwei unterhaltsberechtigte Personen geleistet werden.

Fazit

Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 sind für Eltern, die Unterhalt zahlen oder erhalten, von großer Bedeutung. Die Erhöhung des sächlichen Existenzminimums und die damit verbundenen Änderungen im Mindestunterhalt nach Altersstufen sowie die Anpassungen in den Einkommensgruppen sollen sicherstellen, dass die finanziellen Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.

Für Sie da:

RAin Repky

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

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