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Neue Betrugsmasche im Internet nimmt PayPal-Nutzer ins Visier

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Immer wieder nehmen Cyberkriminelle vor allem Nutzer von Online-Zahlungssystemen und Verkaufsportalen ins Visier. Ihr Vorgehen ist dabei meistens so ausgeklügelt, dass es für Verbraucher nicht als Betrugsmasche erkennbar ist.

Derzeit versuchen Cyberkriminelle, Verkäufer auf Kleinanzeigenportalen anhand gefälschter PayPal-Daten und -Zahlungsbelege um ihr Geld zu betrügen. Die Masche scheint im großen Stil angelegt zu sein. So ist das aktuelle Vorgehen nicht wirklich neu, aber die Zahl der Betroffenen nimmt stetig zu. Sowohl das Landeskriminalamt Niedersachsen als auch die Polizei rufen PayPal-Nutzer daher unbedingt zur Vorsicht auf.

Die Betrugsmasche

Betroffen sind Personen, die auf Kleinanzeigenportalen Ware verkaufen. Was sie verkaufen, ist dabei völlig gleichgültig. Das könne vom Auto über Kleinartikel bis hin zu Musikinstrumenten alles sein, so die Polizei.

In einem ersten Schritt wird der Verkäufer von den Betrügern per Mail kontaktiert, die sich auf das Angebot bezieht. Höflich wird Interesse an der Ware bekundet und einige unverfängliche Fragen zum Angebot gestellt. Diese Mail ist sehr allgemein verfasst und geht nicht explizit auf das konkrete Produkt ein. Hierbei handelt sich offensichtlich um ein Massenschreiben mit immer gleichen Textbausteinen, das an möglichst viele Personen verschickt wird.

Hat der Verkäufer auf die erste Nachricht geantwortet, folgt eine weitere Mail, in der die Betrüger ihre Kaufabsicht bekunden. Der Verkäufer wird aufgefordert, seine PayPal-Daten anzugeben, damit der vermeintliche Käufer die Ware bezahlen kann. Der Anbieter wird zudem darüber informiert, dass die Ware von einem Transportunternehmen abgeholt werde, sobald die Zahlung erfolgt sei.

Wurden die PayPal-Daten übermittelt, erhält der Verkäufer eine dritte Mail, in der steht, dass das Transportunternehmen scheinbar seine Zahlungsrichtlinien geändert habe. Daher müsse der Verkäufer nun selbst die Zahlung an die Spedition leisten. Dafür habe man nun mehr Geld per PayPal angewiesen. Als Beweis dafür soll eine gefälschte PayPal-Zahlungsbestätigung über den entsprechenden Betrag dienen, die praktischerweise auch direkt die Zahlungsinformationen der Spedition enthält. Wer dann eine Zahlung an das vermeintliche Transportunternehmen tätigt, kann sich von seinem Geld verabschieden.

Polizei: verlorenes Geld nur schwer zurückzubekommen

Wie die Polizei berichtet, stünden die Chancen, das Geld zurückzuholen, leider meistens nicht gut. Denn: Sei das Geld erst einmal überwiesen, so würden es die Betrüger schnell weiterverwenden. Den Zahlungsauftrag zu stornieren, sei daher nicht so einfach. Betroffenen rät die Polizei dennoch, sich schnellstmöglich an ihre Bank zu wenden, und unbedingt Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Um die Verbraucher zu informieren und zu sensibilisieren, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen auf seiner Webseite Textbeispiele für die gefälschten E-Mails eingestellt.

Wenn auch Sie dieser oder einer vergleichbaren Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind und nun versuchen wollen, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister oder die Bank zurückzuholen, dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung im Umgang mit Zahlungsdienstleistern und Banken in Situationen wie dieser. In der Regel stehen die Chancen, die Überweisung rückgängig zu machen und das Geld zurückzuholen, besser, wenn sich ein Anwalt mit dem Finanzinstitut auseinandersetzt. Lassen Sie sich gerne in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem Fall beraten.



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