Neue erfolgsträchtige Widerrufsoption: Einheitlicher Zinsbetrag für unterschiedliche (Teil)Darlehen

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Eine Reihe von Banken wie insbesondere die Commerzbank und die DSL  haben  im Zeitraum von 2010-2016 verschiedene Teildarlehen mit unterschiedlichen Konditionen in einem Vertrag kombiniert. In der Widerrufsinformation  wird jedoch lediglich ein zusammenfassender  Tages-Zinsbetrag für alle Darlehen genannt, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs zu zahlen hat. Entscheidet sich der Darlehensnehmer  nur eines der Teildarlehen zu widerrufen, weiß er  deshalb nicht, wie hoch der Tageszins ist, den er zu zahlen hat.  Gemäß Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB müssen jedoch Immobiliendarlehensverträge  einen Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten, dass im Falle eines Widerrufs das bereits ausgezahlte Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten sind. „Der pro Tag zu zahlende Zinsbetrag ist anzugeben.“  Gegen diese gesetzliche Verpflichtung, für jedes Teildarlehen den jeweils zu zahlenden Tages-Zinsbetrag anzugeben, verstößt die Angabe eines zusammenfassenden Zinsbetrags für die Gesamtheit aller Teildarlehen.

Einschlägige Gerichtsentscheidungen liegen dazu bislang noch nicht vor, da diese Fehlerkonstellation erst kürzlich entdeckt worden ist. Gemäß den Erfahrungsberichten  von Verbraucheranwälten besteht bei der Commerzbank  eine prinzipielle Bereitschaft zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche etwa über die Fortsetzung des widerrufenen Darlehensvertrages zu günstigeren Zinskonditionen oder die vorzeitige Ablösung unter Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der DSL wäre dies noch auszutesten. Es ist aber davon auszugehen, dass es auch die DSL wohl nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lässt.

Meine Kanzlei bietet im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Einschätzung der Möglichkeit eines Kreditwiderrufs bzw. zur Vermeidung oder Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Für eine Prüfung werden die betroffenen Kreditverträge benötigt. Unterlagen können per E-Mail (ra-dr-kroells@email.de), Fax (040-880 981 55) oder Post zur Prüfung eingereicht werden.

Homepage: www.dr-kroells-anwaltskanzlei-hh.de


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