Neue Pensionskasse für Versorgungsausgleich

Rechtsgebiete: Familienrecht, Rentenversicherungsrecht
Rechtstipp vom 21.09.2010
Seit der Reform des Versorgungsausgleichs vom 1. September 2009 werden Betriebsrentenansprüche der Eheleute, die in der Ehezeit begründet wurden, stets hälftig ausgeglichen. Hierbei kann der anspruchsberechtigte Ehepartner die erworbenen Ansprüche in eine Alterssicherung, zum Beispiel Riester-Rente, fließen lassen. Sobald keine Wahl getroffen wird, wohin die Beträge fließen sollen, wird künftig automatisch der Kapitalbetrag auf die neue kapitalgedeckte „Versorgungsausgleichskasse" fließen. Diese zahlt dann im Alter eine zusätzliche Rente aus. Vorteil dieser neuen Kasse ist, dass die Auszahlung der Leistungen nach vorgeschriebenen Kriterien garantiert ist und keine Abschlusskosten erhoben werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.versorgungsausgleichskasse.de .


RAin Angelika Zimmer

Fachanwältin für Familienrecht

Tel. (0351) 80 71 8-10, zimmer@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet unter www.dresdner-fachanwaelte.de.


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