Neue Widerrufsoption für Immobiliendarlehensverträge der DSL-Bank aus 2014-2016

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Eine fehlerhafte Widerrufsinformation

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 30.03.2022 - Az. 3 U 173/21  eine neue bislang wenig beachtete Widerrufsmöglichkeit  insbesondere für Kunden der DSL-Bank eröffnet.

Die Widerrufsinformation, deren Fehlerhaftigkeit das OLG Celle feststellte, beinhaltet folgende Textpassage:

"Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen (...)"

Diese Belehrung ist gemäß dem Urteil des OLG Celle deshalb fehlerhaft, weil sie entgegen der geltenden Rechtslage den  irreführenden Eindruck erweckt, als   sei für die Erklärung des Widerrufs die Textform vorgeschrieben. Ein solches Textformerfordernis galt jedoch lediglich für Darlehensverträge, die im  vorhergehenden Zeitraum vom 04.08.2011 bis 12.06.2014. abgeschlossen worden sind.  Für Immobiliendarlehensverträge mit Abschlusszeitpunkt ab dem 13.06.2014 bis zum 20.03.2016 existiert hingegen ein Formerfordernis für die Widerrufserklärung nicht mehr:

„Der Darlehennehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.“

Der Widerruf kann  gemäß der veränderten Rechtslage also auch (fern)mündlich erfolgen. Für die rechtliche Beurteilung der erteilten Widerrufsinformation  kommt es laut dem OLG Celle nicht darauf an, ob der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag mündlich widerrufen hat oder nicht. Entscheidend sei allein, dass die Formulierung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.

…und deren rechtliche Folgen

Aufgrund der geschilderten Fehlbelehrung der DSL-Bank, die sich auch in Darlehensverträgen der Sparda-Bank Hamburg findet, ist die 14-tägige Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt worden mit der Konsequenz, dass solche Immobiliendarlehensverträge auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch widerrufen werden können.

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