Neues zum Filesharing: Der vollständige Urheberschutz

  • 1 Minuten Lesezeit

Illegales Filesharing liegt bereits beim Angebot einzelner Dateien vor.

Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2012 Az.: 161 C 19021/11

Ausgangslage:

In einer Tauschbörse bot der Beklagte mehrere „Harry Potter"-Hörbücher zum Herunterladen an. Hierauf ist der Beklagte von dem Rechteinhaber zunächst abgemahnt und anschließend auf Zahlung der mit der Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie auf Zahlung von Schadensersatz verklagt worden. Der Beklagte war der Auffassung, dass er keine Urheberrechtsverletzung begangen habe, weil er lediglich einzelne Bruchstücke des Werkes zum Download anbot, nicht jedoch das gesamte Werk.

Entscheidungsgründe:

Das Amtsgericht München gab der Klage statt und begründete die Entscheidung damit, dass das Urhebergesetz nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch kleinste Teile hiervon schützt. Es kommt daher nicht darauf an, ob einzelne Teile oder ob der Beklagte nur Bruchstücke im Internet angeboten hat. Entscheidend ist, dass der Beklagte ein ihm nicht gehörendes Werk zum Herunterladen angeboten hat.

Kommentar:

Es ist richtig, dass das Urhebergesetz auch einzelne Teile eines Werkes schützt, wie es der BGH bereits mehrfach in seinen Entscheidungen wie z. B. in der Infopaq I- oder mit der Vorentwurf II- Entscheidung bestätigte, führt Rechtsanwalt Götz Sommer bei KBM Legal im Bereich Gewerblichen Rechtsschutz in Köln und Düsseldorf aus. Bei Werkteilen wird zumeist - wie bei den vorgenannten Entscheidungen auch - auf die individuelle Prägung des einzelnen Werkteiles selbst abgestellt. Diese einzelnen Werkteile, so der BGH, genießen für sich selbst Urheberschutz. Das Urteil des Amtsgerichts München stellt hingegen auf das Ergebnis ab und argumentiert, dass die Frage, ob Datenbruchstücke eines Gesamtwerkes für sich genommen Urheberschutz genießen, keine Rolle in der Entscheidung spielt. Denn sollten Bruchstücke des Werkes selbst nicht unter den Urheberschutz fallen, so das Amtsgericht München, könnte das Urhebergesetz dem Sinn und Zweck nach ausgehebelt werden. Vom Ergebnis betrachtet ist die Entscheidung richtig.

http://www.kbm-legal.com/rechtsberatung/urheberrecht.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema