Neues zum Statusfeststellungsverfahren

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Was ist überhaupt ein Statusfeststellungsverfahren?

Ein Statusfeststellungsverfahren ist die Einordnung in selbständige oder unselbstständige Arbeit.

Warum und wann ist es wichtig? 

Wird eine Tätigkeit irrtümlicherweise als selbstständige Tätigkeit eingestuft, obwohl es sich um eine abhängige Tätigkeit handelt, führt eine Feststellung dazu im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Beitragsnachforderungen in der Sozialversicherung für den Auftrag- (Arbeit-)geber. Das kann abgesehen von der strafrechtlichen Konsequenz (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB) richtig teuer werden!

Wer kann es beantragen?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – unabhängig voneinander

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Bei der Clearingsteller der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund

Wann und welche Änderungen gibt es?

Zum 01. April 2022 treten mehrere Änderungen zum Statusfeststellungsverfahren in Kraft:

  • Durchführung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit (sog. Prognoseentscheidung) – Bisher galt: Durchführung regelmäßig erst nach der Aufnahme der Tätigkeit. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass die Verhältnisse von der Prognoseentscheidung abweichen, muss dies von den Beteiligten der Rentenversicherung gemeldet werden. Von der Rentenversicherung wird sodann geprüft, ob eine Korrektur vorgenommen werden muss. Ist dies der Fall, wirkt die Anpassung dann aber nur für die Zukunft.
  • Als weitere Erleichterung gilt die sog. Gruppenfeststellung. Dies bedeutet, dass nicht mehr für jeden Auftrag gesondert ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden muss. Ein Gruppenfeststellungsverfahren kann dann durchgeführt werden, wenn mehrere Auftragsverhältnisse auf Grundlage einer einheitlichen Vereinbarung durchgeführt werden.

Fazit:    Die Änderungen zum Statusfeststellungsverfahren bringen für alle Verfahrensbeteiligten eine frühere, schnellere und einfachere Rechts- und Planungssicherheit als früher einher.

Bei weiteren Fragen zum Statusfeststellungsverfahren berät Sie gerne Zollner Rechtsberatung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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