Newsletter: Abmahngefahr bei Versendung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung

  • 3 Minuten Lesezeit

Nachdem es um Abmahnungen wegen der unerlaubten Werbung mittels Newslettern eine Zeit lang ruhig geworden ist, sind mir zuletzt wieder vermehrt Mandate angetragen worden, in denen hier eine Abmahnung ausgesprochen worden ist. Gerügt wird in solchen Fällen ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, namentlich die Zusendung von Newslettern oder Werbe-Emails, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Gefordert werden in solchen Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung – was ist das?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Zunächst geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Darüber hinaus regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Gerichtliche Verfahren wegen des Unterlassungsanspruchs führen regelmäßig zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Wie reagieren?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  • Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  • Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten

Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Lederer

Beiträge zum Thema