NL Nord Lease AG kündigt Anlegern förmlich und fordert Zahlung

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Anleger der NL Nord Lease AG, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg, erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen aus Karlsruhe. Dieses wurde den betroffenen NL Nord Lease AG Anlegern formell zugestellt.

Formelles Schreiben enthält Kündigung und Zahlungsaufforderung

In dem entsprechenden Schreiben befindet sich eine Kündigung der atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung der NL Nord Lease AG. Die Kündigung wurde zum 31.12.2016 ausgesprochen.

Gleichzeitig mit der Kündigung teilt die Gesellschaft über ihre Rechtsanwälte mit, dass sich das Kapitalkonto der betroffenen Anleger im Minus befindet und zwar meist erheblich.

Zudem wird mitgeteilt, dass weitere Verluste in Millionenhöhe zu verbuchen seien und sich die Kapitalkonten weiter massiv verschlechtern würden.

Den Anlegern wird daher angeblich letztmalig die Möglichkeit gegeben, den Negativsaldo auszugleichen. Dies durch Einzahlung auf das Treuhandkonto der Rechtsanwälte Dr. May, Hoffmann und Kollegen aus Karlsruhe.

Als Frist für die Zahlung wird der 05.10.2015 gesetzt.

NL Nord Lease AG Anleger sind verunsichert: Was tun?

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin, kommentiert dieses Schreiben wie folgt:

„Anleger, die das Schreiben erhalten, sollten auf keinen Fall sofort zahlen und sich auch nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Fakt ist, dass die kündigende NL Nord Lease AG keinen Kündigungsgrund benannt hat. Es wäre daher sicherlich sinnvoll, erst einmal nach dem Kündigungsgrund zu fragen und zu eruieren, ob eine Kündigungsmöglichkeit seitens der Gesellschaft überhaupt besteht.

Die Zahlung, die die Gesellschaft hier fordert, ist keinesfalls bereits jetzt fällig. Eine Zahlung wäre erst nach Berechnung einer sog. „Auseinandersetzungsbilanz“ fällig. Diese Auseinandersetzungsbilanz wird frühestens im Jahr 2017 erstellt werden und müsste danach, wahrscheinlich erst am Jahresende des Jahres 2017, den Anlegern mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung übersandt werden.“

„Zudem ist überhaupt nicht klar, ob die betroffenen Anleger in der benannten Höhe komplett haften. Bei Anlegern, die mehrere Beteiligungen gezeichnet haben, könnte sich auf einigen Beteiligungskonten noch ein Haben befinden, während andere Beteiligungskonten bereits im Soll stehen. In diesem Fall wäre dann an eine Aufrechnung der Kapitalkonten zu denken. Zudem besteht ein Unterschied darin, ob das Konto des Anlegers im Soll steht und ob der Anleger gesellschaftsrechtlich zum Ausgleich des entstandenen Negativsaldos verpflichtet ist. Hier dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass lediglich dann eine Verpflichtung zur Zahlung besteht, wenn der Anleger in der Vergangenheit Rückzahlungen erhalten hat, welche nicht durch Gewinne gedeckt waren (sog. „Scheingewinnausschüttungen“). Dies auch dann, wenn die Auszahlungen von einer Vertragsvariante in die andere Vertragsvariante geflossen sind. Über die entsprechenden Ausschüttungen hinaus dürfte keine Verpflichtung des Anlegers zur Rückzahlung entstandener Verluste bestehen“, erklärt der Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann.

Fazit: NL Nord Lease AG-Anleger sollten ihre Möglichkeiten erst qualifiziert prüfen lassen – nicht sofort zahlen!

Anleger, die kürzlich Post seitens der NL Nord Lease AG erhalten haben, sollten sich daher in jedem Fall an einen spezialisierten und bereits länger mit der Thematik beschäftigten Rechtsanwalt wenden, um hier qualifizierte Rechtsberatung zu erlangen. Dies kann sich in jedem Fall lohnen. Oftmals werden Beratungen durch den Rechtsanwalt auch von der eigenen Rechtsschutzversicherung getragen. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist eine juristische und außergerichtliche Tätigkeit meist für eine noch zu vereinbarende Pauschalsumme erhältlich.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann befasst sich mit der NL Nord Lease AG bereits seit dem Jahr 2009 und gilt als Experte im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere im Bereich von Fondsbeteiligungen, die aus dem Hause Rothmann & Cie stammen.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt – Fachanwalt
für Bank- und  Kapitalmarktrecht

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.



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