NL Nord Lease AG (Albis Finance) - Zahlung, Vergleich oder Klage?

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Aktuelle Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG und Rundschreiben sowie Vergleichsangebot einer Kanzlei

Wie bereits berichtet haben zahlreiche Anleger, die Ende der 90er Jahre eine stille Beteiligung an der NL Nord Lease AG (Albis Finance AG) eingegangen waren, vor Kurzem (18. Mai 2015) Aufforderungen bekommen, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Bei einer Zahlungsweigerung hat die Gesellschaft gleich die Klage gegen ihre Gesellschafter angedroht.

Ferner wurden Anlegern bereits im letzten Jahr Aufhebungsvereinbarungen angeboten, die eine Beendigung der Beteiligung gegen eine "geringe" Zahlung ermöglichen sollten. Auch wurden Anlegern schon der Abkauf der Beteiligungen durch eine "Käufergesellschaft" angeboten.

Anwaltsrundschreiben am gleichen Tag der Zahlungsaufforderung:

Mit gleicher Post oder zwei Tage später erhielten viele Anleger ein "Rundschreiben" einer Anwaltskanzlei, welche auf die Zahlungsaufforderung der NL Nord Lease AG Bezug nimmt und auch gleich ihre anwaltlichen Dienste anbietet. Hierbei berühmt Sie sich, angeblich einen Sonderstatus zu haben und bei der NL NordLease AG (Anspruchsgegner) "bessere Vergleichskonditionen als üblich" zu erhalten.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wir werden jedenfalls dieses Rundschreiben der Kanzlei genau prüfen und halten es zumindest für sehr bedenklich.

Denn nicht in jedem Fall nach unserer Prüfung ist der dort empfohlene pauschale Vergleichsschluss empfehlenswert.

Was sollten die Anleger und Gesellschafter der NL Nord Lease AG tun?

Eine allgemeine Empfehlung zum Vorgehen für alle Anleger ist kaum möglich und unserer Ansicht nach nicht seriös:

Jedenfalls sollten alle Anleger vor Zahlung oder vorschnellem pauschalen Vergleichsschluss ein unabhängiger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung beauftragt werden. Bei einem Vergleichsschluss sind auch immer die dann zusätzlich entstehenden Anwaltskosten mit einzuberechnen.

Zu diesem Zweck kann der Anleger einfach schon selbst eine Fristverlängerung von z. B. 4 Wochen zur Prüfung bei der NL Nord Lease AG schriftlich beantragen.

Anleger, die ihre Beteiligung bislang weder gekündigt noch widerrufen haben, müssen m. E. derzeit überhaupt nicht zahlen. Denn eventuelle Rückzahlungsansprüche können nach unserer Ansicht erst nach Feststehen eines negativen Auseinandersetzungsguthabens und nach Beendigung der Beteiligung entstehen. Für diese Voraussetzungen ist aber die NL Nord Lease AG in einer Klage darlegungs- und beweisbelastet. Eine Klage der NL Nord Lease hätte daher m.E. wenig Aussicht auf Erfolg.

Bei Anlegern, deren Beteiligungen schon durch Zeitablauf oder Kündigung beendet sind, verhält es sich etwas anders. Hier sieht die Satzung (Gesellschaftsvertrag) der NL Nord Lease AG für alle drei Beteiligungsformen tatsächlich vor, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückgefordert werden können. Einerseits liegen aber unserer Ansicht nach hierfür die in der Satzung genannten Voraussetzungen nicht vor. Ferner müsste die NL Nord Lease hier erstmal gerichtsfest und prüfbar nachweisen, dass das Auseinandersetzungsguthaben aus allen Beteiligungsvarianten (Classic, Sprint, Plus) tatsächlich in der geforderten Höhe negativ ist. Fasst man nämlich die Beteiligungsvarianten zusammen, wird im Ergebnis oft sogar ein Erstattungsanspruch gegen die LN Nord Lease AG bestehen.

Daneben stehen den Anlegern auch noch die üblichen und im Einzelfall erfolgreichen Einreden z.B. der Entreicherung zu.

Lesen Sie mehr zur Gesellschaftsbeteiligung NL Nord Lease AG (früher Albis Finance AG) unter www.kanzleimitte.de oder rufen Sie uns einfach an:

JUSTUS Rechtsanwälte

Knud J. Steffan

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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