Offiziell: Deutschland prüft Staatshaftung im Fall Thomas Cook / Neckermann / Öger Tours / Bucher

  • 1 Minuten Lesezeit

Bereits in früheren Rechtstipps haben wir über die Insolvenz von Thomas Cook und den dazugehörigen Tochterunternehmen berichtet:

Wir sind weiterhin der Ansicht, dass aus der Insolvenz ein Fall für die Staatshaftung werden sollte. Wir haben im Namen von Mandanten aus diesem Grund bereits Schadensersatzansprüche gegen die BRD erhoben. In einer ersten Antwort hat uns das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass derzeit geprüft wird, ob eine Staatshaftung möglich ist.

Die Zurich Versicherung hat inzwischen durch die KAERA AG bekannt geben lassen, dass im Dezember die Zahlungen an die Geschädigten fließen sollen. Es ist laut eigener Aussage der Versicherung in Schreiben an unsere Mandanten jedoch zu erwarten, dass die Versicherungssumme nicht für alle Betroffenen ausreicht, weshalb nur nach einer bestimmten Quote entschädigt wird. Wie hoch diese ausfällt, wird ebenfalls im Dezember veröffentlicht.

Wir sind jedoch der Meinung, dass Sie als Betroffene nicht bis Dezember abwarten müssen, da eine vollständige Rückzahlung der Reisekosten nach Aussage der Zurich definitiv nicht erfolgen wird. 

Sind auch Sie der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland in diesem Fall in die Pflicht genommen werden sollte, da der Gesetzgeber es versäumt hat, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen?

Wenden Sie sich gerne an uns, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Klage gegen Deutschland in Ihrem Fall Sinn macht. Mithilfe einer eigenen Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt also keine Rolle. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, prüfen wir, ob eine Abrechnung über diese möglich ist, sodass für Sie keine oder nur geringe Kosten (Selbstbeteiligung) entstehen.

Schreiben Sie uns am besten und schnellsten über unser Formular:

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema