Staatshaftung Neckermann / Bucher/ Öger Tours: Bundesrat hatte vor zu niedriger Versicherung gewarnt

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Über die Insolvenz von

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haben wir bereits in mehreren Rechtstipps berichtet, zuletzt auch einen Rechtstipp zur Frage der Staatshaftung. Nach Aussage der Versicherung reicht die 110 Millionen Versicherungen nämlich nicht aus, da das Geld bereits zum Großteil für die Rückflüge gestrandeter Urlauber ausgegeben wurde.

Der Bundesrat hat hatte bereits im Dezember 2016 wegen der 110-Millionen-Euro-Begrenzung sehr große Bedenken und hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir wie folgt zusammenfassen:

  • Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die für die Haftung von Kundengeldabsicherern bei Insolvenz eines Reiseveranstalters festgelegte Höchstgrenze von 110 Millionen Euro pro Absicherer und Geschäftsjahr zu niedrig bemessen ist.
  • Die Höchstgrenze wurde vor über 20 Jahren mit umgerechnet 110 Millionen Euro festgelegt und seither trotz dieser Steigerung und trotz Inflation nicht angepasst.
  • Der Bundesrat bittet den Gesetzgeber die Einführung einer flexiblen Höchstgrenze der Insolvenzabsicherung, da gemäß der EU Richtlinie der Insolvenzschutz „wirksam“ sein muss und zwar auch in jedem vorhersehbaren, nicht gänzlich unwahrscheinlichen Einzelfall.
  • Im Falle der Beibehaltung eines starren Höchstbetrags bittet der Bundesrat, diesen zumindest zu erhöhen, damit Verbraucher bei einer Überschreitung der Höchstgrenze nicht vollkommen leer ausgehen.

Diesen Bedenken können wir uns nur anschließen. Es ist für uns nicht verständlich, weshalb die Bedenken bei dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt wurden. 

Wir haben die Bundesrepublik Deutschland bereits mit diesem Vorwurf konfrontiert und sind auf deren Antwort sehr gespannt. Wir sind der Meinung, dass dies ein Fall für die Staatshaftung ist: Jeder Pauschalreisende, der sein Geld von der Versicherung nicht vollständig zurück erhält, sollte durch die Bundesrepublik Deutschland entschädigt werden.

Bekommen Sie das Geld für Ihre Reise auch nicht (vollständig) zurück?

Sie können uns gerne schreiben, eine Erstanfrage ist bei uns immer kostenlos und erfolgt am einfachsten über den Online-Fragebogen auf unserer Website: 

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

Wir arbeiten auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen, wenn diese eine Deckungszusage erteilen. Als moderne Kanzlei erhalten Sie von uns Post nur nach Hause, wenn Sie dies wünschen. Stattdessen legen wir für sie eine passwortgeschützte Online-WebAkte an. Aus diesem Grund ist es auch nicht nötig, dass sie persönlich in unsere Kanzlei kommen.

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt



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