Oktober 2021: Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR / Marlen und Sven Sachse GbR / Sterilium

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I. Was ist passiert?

Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ein Anwaltsschreiben des bekannten Abmahnanwalts aus Berlin im Namen der Sachse Vertriebs GbR erhalten.

Der bekannte Rechtsanwalt geht hier einen Sonderweg bei der Ahndung von Wettbewerbsverstößen, indem er den abgemahnten Händler im Namen der Sachse Vertriebs GbR auffordert, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen und sodann für diese Aufforderung einen Betrag von über 450,00 EUR zu zahlen. Eine Unterlassungserklärung wird entgegen der üblichen Verfahrensweise nicht verlangt, schon gar nicht eine mit einer Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung. Die bloße Beendigung des Verhaltens (Nachholung der Registrierung etc.) soll ausreichen, wenn jedenfalls das anwaltliche Honorar überwiesen werde.

In dem mir vorliegenden Anwaltsschreiben geht es darum, dass sich die Sachse Vertriebs GbR daran stört, dass der Wettbewerber das bekannte Desinfektionsmittel Sterilium verkauft habe, ohne dies vor Aufnahme der Vertriebstätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt und dementsprechend auch nicht in das sog. Versandhandels-Register eingetragen zu sein. Der abgemahnte Händler führe auch nicht das sog. EU-Sicherheitslogo, welches Händlern vergeben werde, die im Versandhandels-Register eingetragen seien.

1. Was ist zu tun?

Sie sollten die Angelegenheit keinesfalls selbst erledigen.

Rufen Sie zeitnah bei mir an, damit wir ein möglichst breites Zeitfenster haben, um eine optimale Verhaltensstrategie für Sie zu entwerfen. Ich helfe bundesweit. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Bei mir sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was fordert man von Ihnen?

Die Einzelkanzlei fordert für die Marlen und Sven Sachse GbR lediglich tatsächliche Unterlassung und Zahlung eines Honorars, dessen Höhe am nahezu untersten Ende der üblichen Abmahngebühren liegt. Beides sollte Sie stutzig machen. Eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung soll der Adressat gar nicht erst abgeben, obwohl allein diese nach geltender Rechtsprechung geeignet ist, eine durch einen einmaligen Wettbewerbsverstoß eröffnete Wiederholungsgefahr (wettbewerbswidrigen Verhaltens) auszuräumen (vgl. BGH, Urteil vom 12.9.2013, Az. I ZR 208/12, Tz. 26; BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 82/11, Tz. 58; BGH, Urteil vom 08.02.1994, Az. VI ZR 286/93; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2009, Az. 9 U 27/09).

Auch ein Blick in die Google-Suche unter Eingabe der Suchbegriffe "Sachse Vertriebs GbR" offenbart auf den ersten vier (!) Suchergebnisseiten Beachtliches. Hierzu gehört, dass Sie (Stand: 21.10.2021) kaum Verkaufsangebote der Sachse Vertriebs GbR finden, allerdings endlose Hinweise auf die Abmahntätigkeit dieser GbR.

3. Was Sie tun sollen?

a. Nehmen Sie die Sache nicht in die eigene Hand; nehmen Sie mit dem Rechtsanwalt oder den Sachses daher auch nicht selbst Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, gleich welchen Inhalts (auch keine Erklärungs- oder Rechtfertigungsversuche), und unterschreiben Sie nichts. Entschuldigungen verbessern Ihre rechtliche Lage nicht; sie können Sie ganz im Gegenteil erheblich verschlechtern!
c. Unterlassen Sie alle Zahlungen: Dies bedeutet keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz!
e. Versuchen Sie nicht, die Angelegenheit auszusitzen oder mit einem befreundeten Rechtsanwalt, "der eigentlich Strafrecht macht", die Sache selbst zu bereinigen. Rufen Sie mich als Spezialisten an; es lohnt sich, und zwar auch dann, wenn ich Sie Geld koste!

4. Warum Rechtsanwalt Dr. Damm?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Ich habe über 16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, darunter immer wieder Abmahnungen der hier tätigen Berliner Kanzlei. Ich mehrere Gerichtsverfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet und dort mit BGH-Rechtsanwälten zusammengearbeitet. Selbstverständlich sichere ich auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen Sie sich erfolgreich vertreten!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


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