OLG Düsseldorf: Keine Verwirkung bei Widerruf von Santander-Autokredit

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Seit ca. drei Jahren beschäftigen sich die Instanzengerichte und kürzlich auch der Bundesgerichtshof mit dem Widerruf von Verbraucherkreditverträgen. Meist geht es um Fälle, in denen die Kredite der Finanzierung von Autokäufen dienen.

Kernpunkt: Die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf hört nicht auf, wenn die Bank eine falsche Widerrufsinformation oder bestimmte weitere Pflichtangaben nicht oder nicht richtig erteilt hat. Der Widerruf ist dann auch Jahre später noch möglich. Der Widerruf erfasst dann Kredit und Kauf; beides wird rückabgewickelt. Dies zumindest dann, wenn der Kreditnehmer als Verbraucher gehandelt hat und der Kredit vom Autohändler vermittelt wurde, was in den meisten Fällen so ist. Im Zuge des Dieselskandals wurde der Widerruf für Autobesitzer eine interessante Option.

Zwiespältige Rechtsprechung des BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich, dass die Widerrufsinformationen fast aller Banken falsch sind, da sie den sog. Kaskadenverweis enthalten (BGH XI ZR 525/19, XI ZR 498/19). Der Kaskadenverweis wurde zuvor vom EuGH für unklar und unverständlich erklärt. So weit, so gut, doch entschied der BGH auch, dass eine Bank geschützt ist, wenn die Widerrufsinformation dem gesetzlichen Muster entspricht. Das wiederum, so der BGH, sei aber nicht der Fall, wenn in der Widerrufsinformation Restschuldversicherungsverträge erwähnt werden, die gar nicht geschlossen wurden, was sehr oft vorkommt. Leider aber bog der BGH dann schlussendlich doch wieder in eine bankenfreundliche Richtung ab: Da der Kreditnehmer in der Regel wisse, ob er einen Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen habe, handele es sich um eine unzulässige Rechtsausübung, wenn er sich darauf berufe, dass in der Widerrufsinformation nicht abgeschlossene Restschuldversicherungen erwähnt würden. Denn das könne er ja selbst erkennen. Also doch wieder nichts mit dem erfolgreichen Widerruf? Wie sagt der Jurist: Es kommt darauf an.

Erfolg gegen Santander vor OLG Düsseldorf auch nach BGH

Das OLG Düsseldorf hat jetzt in einem Verfahren, dass von Rechtsanwalt Dr. Schweers geführt wird, in einem förmlichen Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass jedenfalls bei dem Widerruf von vielen Santander-Krediten eine unzulässige Rechtsausübung nicht in Betracht kommt (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 26.01.2021 - 14 U 61/20). Denn, so das OLG, die Abweichungen der von der Santander verwendeten Widerrufsinformation von dem gesetzlichen Muster seien insgesamt so zahlreich und erheblich, dass der Kreditnehmer es nicht von selbst besser wissen könne. Der Widerruf sei also wirksam. Es dürften vornehmlich Kredite betroffen sein, die zwischen 2014 und 2017 geschlossen wurden. In der Widerrufsinformation findet sich dann oft der Satz:

„Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht an Stelle eines Widerrufsrechts eingeräumt wurde, steht der Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.“

Gerade in diesen Fällen stehen die Chancen äußerst gut.

Das ist eine sehr gute Nachricht für Kunden der Santander Bank. Dies auch deshalb, weil die Santander Bank im Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf ihren Sitz hat und die meisten Klagen gegen die Santander vor diesem OLG landen. Widerrufsklagen gegen die Santander Bank haben damit gute Aussichten auf Erfolg.

Auch die Problematik des Annahmeverzugs wurde kürzlich zugunsten der Kläger geklärt ( Santander vor OLG Düsseldorf schwer unter Druck (anwalt.de) ).

Die Lage der Santander in Widerrufsprozessen dürfte nach den aktuellen Entscheidungen des EuGH noch schwieriger sein ( EuGH, 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Nach diesen Entscheidungen wird es Banken schwerer gemacht, sich auf Verwirkung zu berufen.

Vor Gericht lässt sich auch eine Einigung erzielen (der Jurist nennt das Vergleich). Der Autobesitzer behält dann seinen Wagen und die Bank zahlt einen Ausgleichsbetrag. Solche Erfolge hat Rechtsanwalt Dr. Schweers in den meisten Fällen für seine Mandanten erzielen können.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers ist erfahrener Verbraucherschützer. Die Stiftung Warentest (Finanztest) empfiehlt ihn als Rechtsanwalt mit nachweisbaren Erfolgen.

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Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung.


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