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OLG Oldenburg bestätigt Haftstrafen wegen Anbau von Cannabis

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem Beschluss vom 22.07.2015, Aktenzeichen: 1 Ss 113/15, die Verurteilung zweier Männer wegen illegalem Anbau von Cannabispflanzen bestätigt.

Im vorliegenden Fall nutzten die beiden Angeklagten ein abgelegenes Maisfeld im emsländischen Börger als Anbaufläche für Cannabis. In einem nicht einsehbaren Bereich des Feldes entfernten sie einen Teil der Maispflanzen und setzten stattdessen Cannabis-Pflanzen ein. Der Landwirt ahnte anfangs davon nichts. Im Juni 2012 entdeckte er jedoch die Cannabis-Pflanzen bei einer Begehung seines Feldes. Er informierte die Polizei. Diese setzte zwei sogenannte Wildkameras ein, um den Tätern auf die Schliche zu kommen. Dabei wurden beide Angeklagte entdecket. Die Männer wurden in der Folgezeit mehrfach gefilmt, wie sie an das Maisfeld heranfuhren, es betraten oder verließen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob schließlich nach Abschluss der Ermittlungen Anklage vor dem Amtsgericht Meppen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung stritten beide den Tatvorwurf ab. Reinzufällig sei man auf die Cannabispflanzen gestoßen. Rein interessehalber hätten sie daher in den folgenden Wochen wiederholt das Maisfeld aufgesucht, um sich über die Entwicklung der Cannabispflanzen zu informieren.

Das Gericht glaubte den Angeklagten nicht und verurteilte sie wegen unerlaubten Handel Treibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Das Amtsgericht vermochte den vorbestraften Angeklagten keine günstige Sozialprognose zu bescheinigen, daher komme nach Ansicht des Gerichts eine Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.

Eine gegen das Urteil durch die Angeklagten eingelegte Berufung blieb erfolglos. Auch das OLG Oldenburg hat die Verurteilung als rechtsfehlerfrei erachtet und die Revision der beiden Angeklagten verworfen.


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