OLG Zweibruecken: TÜV-Rheinland muss wegen fehlerhafter PIP-Brustimplantate kein Schmerzensgeld zahlen
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Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13) hat eine Schmerzensgeldklage wegen fehlerhafter PIP-Implantate abg...ewiesen. Die 64-jährige Klägerin verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro, weil Silikonkissen der Firma PIP implantiert worden waren. Nach Bekanntwerden des Skandals ließ die Klägerin sich die Implantate wieder entfernen.
Aus dem Vertragsverhältnis zwischen der französischen Firma und dem TÜV-Rheinland selbst lasse sich nicht eine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter herleiten, in den die Klägerin habe einbezogen werden können. Aufgabe des TÜV-Rheinland sei gewesen, dass von der Herstellerfirma eingerichtete Qualitätssicherungssystem zu überprüfen. Für die Prüfung des Verwendungszweckes des Silikons sei ausschließlich die französischen staatlichen Behörden zuständig gewesen.
Gleichwohl hat das OLG im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache, vor allem wegen der Vielzahl der auch bei anderen Gerichten in Deutschland anhängigen gleichgelagerten Verfahren, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.
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