Online-Versand, Ablegen des Paketes und Annahme durch den Nachbarn – Wer für Schäden haftet.

  • 1 Minuten Lesezeit

Gerade bei Onlinekäufen stellt sich die Frage, wer haftet, wenn der Empfänger die Lieferung nicht persönlich annimmt.

Alternativer Abstellort oder Annahme durch Nachbarn.

Es haftet der, bei dem das Paket beschädigt oder abhanden gekommen ist. Wird die Lieferung an einem alternativen Abstellort abgestellt und ist dies vereinbart, haftet der Käufer, denn die Ware wurde ordnungsgemäß zugestellt. Der sog. Gefahrübergang ist dann der Zeitpunkt des Abstellens. War dies nicht vereinbart, liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor und der Käufer kann eine Neulieferung oder Rückerstattung verlangen.

Grundsätzlicher Gefahrübergang bei Versendung durch den Verkäufer.

Nach der Rechtslage besteht der Grundsatz, daß die Gefahr in dem Moment auf den Käufer übergeht, indem er die Kaufsache erhält. Die Risikotragung wird also von Hand zu Hand weitergereicht, vom Herrschaftsbereich des Verkäufers in die des Käufers (§ 446 BGB). Für den Onlinehandel gilt § 447 BGB: Der Verkäufer wird vom Risiko der Beschädigung oder des Verlustes frei, wenn er auf Wunsch des Käufers die Sache ordnungsgemäß und sicher verpackt an ein Transportunternehmen übergibt. Der Käufer trägt das Risiko des Versandes, wenn er nicht vor Ort im stationären Handel einkauft. Da Verbraucher jedoch besonders schutzwürdig sind normiert § 474, Abs. 2 BGB i. V. m. § 475, Abs.2 BGB, daß es bei der Grundregel bleibt und die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Verlustes erst mit Lieferung an den Verbraucher auf diesen übergeht, und nicht schon bei Übergabe an den Transportdienstleister. Für die AGB bedeutet dies, daß eine anderslautende Klausel zum Gefahrübergang, die nicht nach Unternehmern und Verbrauchern als Kunden differenziert, unwirksam ist.

Beginn der Widerrufsfrist.

Die 14tägige Widerrufsfrist gilt nicht, wenn die Kaufsache in den Räumlichkeiten des Verkäufers erworben wurde. Ansonsten beginnt die Widerrufsrist erst dann zu laufen, wenn der Käufer die Ware persönlich erhält. Dies gilt auch, wenn ein Nachbar die Ware angenommen hat.


Rechtsanwalt Holger Hesterberg, Wolfratshausen

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Beiträge zum Thema