Opfer von Gewalttaten aufgepasst: Diese Möglichkeiten haben Sie im Strafverfahren

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Haben Sie jemals das Gefühl gehabt, dass Ihnen Unrecht widerfahren ist? Dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind? Dann sollten Sie wissen, dass eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft der erste Schritt zur Wiederherstellung Ihrer Rechte ist. Aber das ist noch nicht alles - als Opfer haben Sie besondere Ansprüche! Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wann Sie mit einer Entschädigung oder einem Schadenersatz rechnen können. 

Bleiben Sie dran und streiten Sie für Ihre Rechte!

Opfer im Fokus: Welche Schutzmaßnahmen gibt es im Strafverfahren?

Erfahren Sie jetzt alles über Ihr Recht auf Information im Ermittlungsverfahren!


Als betroffene Person sind Sie nicht allein! Sie haben ein Recht auf Information und Transparenz im weiteren Verfahren. Wann und wo findet die Gerichtsverhandlung statt? Was wird dem Angeklagten vorgeworfen? Wir halten dich auf dem Laufenden! Auch über den Ausgang des Verfahrens sollten Sie nicht im Dunkeln tappen: Freispruch, Verurteilung oder Einstellung - Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es weitergeht. Und was ist mit dem Täter? Ist der Täter in Haft? Gibt es ein Kontaktverbot zum Opfer? Diese Informationen müssen Sie nicht mühsam recherchieren, ich helfe Ihnen dabei! Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. 

Haben Sie schon einmal von einem Adhäsionsverfahren gehört? Es gibt dir die Möglichkeit, Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine Straftat geltend zu machen. Leider wird es in der Praxis viel zu selten genutzt. Welche Möglichkeiten haben Sie dann noch? Sie müssen sich vor dem Zivilgericht durchkämpfen, um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen. Lassen Sie sich aber nicht den Mut nehmen! Zeigen Sie dem Gericht, dass Sie für Ihre Rechte kämpfen und sich nicht unterkriegen lassen. 

Ein Schutzschild für Opfer: Alles über das Gewaltschutzgesetz!


Auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) kann das Opfer beim Amtsgericht ein Betretungsverbot für die Wohnung oder ein Kontaktverbot für den Täter erwirken. Bei gemeinsam genutzter Wohnung ist eine (ggf. befristete) Überlassung der Wohnung möglich. Dem Täter kann auch untersagt werden, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen oder sich mit ihm zu treffen.

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Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten können Opfer vor, während und nach der Hauptverhandlung kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese kann in Form einer Prozessbegleitung erfolgen (§ 406g Strafprozessordnung). Dies gilt uneingeschränkt für Kinder, die Opfer einer Sexual- oder Gewaltstraftat geworden sind. Bei Erwachsenen entscheidet das Gericht im Einzelfall über die Kostenübernahme. Betroffene können sich auch an Opferhilfeeinrichtungen wenden, um Beratung oder psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen.


Opferrecht auf Nebenklage: So kämpfen Sie für Ihre Rechte im Strafprozess!


Die Beteiligung als Nebenkläger an der Anklage der Staatsanwaltschaft ermöglicht den Opfern eine aktivere Rolle im Strafverfahren. Damit verbunden sind verschiedene Befugnisse: 

  • Recht auf Akteneinsicht 
  • Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen 
  • Beweisantragsrecht, z.B. Zeugenvernehmung 
  • Fragerecht an Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige 
  • Recht auf eigenes Plädoyer (Schlussvortrag) 

Die Nebenklage ist jedoch nur bei bestimmten Straftaten zulässig. Diese sind in § 395 StPO aufgeführt und umfassen vorsätzliche Körperverletzungsdelikte, versuchten Mord oder Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit.


Nie wieder schweigen: Wie ein Opferanwalt Ihnen helfen kann, Ihre Stimme zu erheben


Betroffene sollten sich an auf Opferrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Wegen des Zusammenhangs mit Straftaten sind dies in der Regel Fachanwälte für Strafrecht. Ein Opferanwalt zeichnet sich auch dadurch aus, dass er seinem Mandanten auch die notwendige fachkompetente emotionale Betreuung zur Verfügung stellt.

Um als Opfer einer Straftat die eigenen Interessen und Rechte im Strafverfahren erfolgreich durchsetzen zu können, ist juristisches Fachwissen erforderlich. Die Beauftragung eines auf Opferrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist daher für Betroffene dringend zu empfehlen.


Erfahren Sie, wer die Kosten trägt - hier lesen!


Der Beschuldigte muss - sofern er dazu in der Lage ist - die Anwaltskosten des Opfers übernehmen, wenn er verurteilt wird. Darüber hinaus kann das Opfer Anspruch auf Prozessfinanzierung durch Versicherungen wie die gesetzliche Unfallversicherung oder eine Haftpflichtversicherung haben.

Die Beiordnung eines Opferanwalts wird unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Opfers erstattet:

  • Versuchter Totschlag und versuchter Mord (§§ 211-212 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174-174c StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176-181a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Menschenhandelsdelikte, die den Tatbestand eines Verbrechens erfüllen können

Unter folgenden Voraussetzungen (§ 397a StPO) besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe Es liegt eine schwierige Sach- und Rechtslage vor, die das Opfer nicht allein bewältigen kann. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind als unzureichend anzusehen, so dass die Finanzierung eines Anwalts auf eigene Kosten nicht möglich ist.

So erhalten Sie die maximale Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)!


Täter-Opfer-Ausgleich


Der Täter-Opfer-Ausgleich, der von den Verfahrensbeteiligten angeregt werden kann, findet regelmäßig außerhalb des Strafverfahrens statt und wird vorzugsweise von den Rechtsanwälten als sogenannter Anwaltsvergleich nach der Zivilprozessordnung (ZPO) geschlossen. Voraussetzung ist, dass sowohl Opfer als auch Täter dem Gespräch zustimmen. Im kommunikativen Prozess hat der Täter die Möglichkeit, materielle und immaterielle Wiedergutmachung zu leisten. Im Idealfall soll eine Aussöhnung zwischen den beiden Parteien erreicht werden.

Opferentschädigungsgesetz (OEG)


Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) werden Opfern oder ihren Hinterbliebenen verschiedene Leistungen erstattet. Dazu gehören Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente, psychotherapeutische Hilfe und Bestattungsgeld. Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Vermögens- oder Sachschäden werden jedoch nicht durch das OEG abgedeckt. Sie müssen vor dem Zivilgericht oder im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.

Um Leistungen nach dem OEG zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann bereits vor Beginn des Strafverfahrens gestellt werden. Voraussetzungen sind eine persönliche Betroffenheit als Opfer oder als dessen Hinterbliebene (Kinder, Eltern, Ehegatte, Lebenspartner) sowie ein Wohnsitz in Deutschland. Es muss sich um eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat handeln, unter deren Folgen die Betroffenen leiden. Dazu zählt auch die Verabreichung von Gift. Wird die Gesundheitsschädigung mit gemeingefährlichen Mitteln herbeigeführt, genügt bereits eine fahrlässige Begehung. Als gemeingefährliche Mittel gelten auch Brand- und Sprengstoffanschläge. Neben den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz können auch Leistungen über die Verkehrsopferhilfe beantragt werden, wenn der Angriff mit einem Fahrzeug verübt wurde. Handelt es sich um einen terroristischen Anschlag, kann beim Bundesamt für Justiz ein Antrag auf Härteleistung für Opfer extremistischer und terroristischer Straftaten gestellt werden.

Stark an Ihrer Seite - als vom Weißen Ring empfohlene Opferanwältin kämpfe ich für Ihr Recht!

Als Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei SCHULTE. PartG mbB vertrete und berate ich Verletzte von Gewalttaten bundesweit und vertrete Geschädigte in allen Instanzen.

Foto(s): © RAin A. Riemann-Uwer, LL. M.


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