Ordnungsgeld bei zusätzlichem Kontakt zum Kind

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Nach Trennung und Scheidung gehören die Fragen des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind zu den regelmäßigen Streitthemen. 

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass gegen ein Elternteil auch ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn dieser zusätzlich zu dem geregelten Umgang Kontakt zu seinem Kind aufnimmt.

Der Fall:

Die Eltern haben ein gemeinsames Kind. Da sich beide Eltern nicht einigen konnten, legte das Gericht eine Umgangsregelung fest. Dennoch nahm der Vater darüber hinaus regelmäßig Kontakt mit seinem Sohn auf. So besuchte er ihn unter anderem im Ferienhort der Grundschule.

Gegen den Vater wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro verhängt. Dagegen wehrte er sich. Die Umgangsregelung berechtige ihn zum Umgang, verpflichte ihn aber nicht, weitere Kontakte zu seinem Sohn zu unterlassen.

Das Gericht folgte der Argumentation des Vaters nicht. Mit einer gerichtlichen Umgangsregelung werde der Umgang festgelegt. Diese Regelung beinhalte auch immer das Gebot, außerhalb der festgelegten Umgangszeiten keinen Kontakt zum Kind aufzunehmen.

Kammergericht Berlin am 12. Februar 2015 (AZ: 13 WF 203/14)

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Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Ludwigshafen/Rhein - Julia Heims


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