P & R Container – Vereinbarung zur Verjährungshemmung abgeben?

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Insolvenzverwalter Jaffé prüft Rückzahlung von Auszahlungen an Anleger.

In den letzten Wochen hat Rechtsanwalt Jaffé, der als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH bestellt wurde, ehemalige Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, Ansprüche der insolventen Gesellschaft zu prüfen und „Pilotprozesse“ führen zu wollen wegen Auszahlungen, welche die Anleger bereits vor vielen Jahren erhalten haben.

Damit er ausreichend Zeit hat, diese Ansprüche in Pilotprozessen zu prüfen sollen Anleger eine vorformulierte Hemmungsvereinbarung unterzeichnen. Der Insolvenzverwalter setzt zur Abgabe eine Frist bis zum 30.09.2019.

Rechtsanwalt Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei bender & pfitzmann aus Düsseldorf, weist darauf hin, dass diese Hemmungsvereinbarung keinesfalls lediglich vorteilhaft für die Anleger ist.

So bezieht sich diese Erklärung auch auf solche Rückforderungsansprüche, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Hemmungsvereinbarung bereits verjährt sind.

Auch enthält die Vereinbarung keinen Verzicht über die Geltendmachung von Zinsen für die Zeit der Hemmung.

Insbesondere rechtschutzversicherte Anleger sollten eher zeitnahe eine Klärung anstreben, solange der Versicherungsschutz noch besteht, als das Problem in die Zukunft zu verlagern.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine kostenlose Erstberatung für die Frage an, ob die Abgabe in Ihrem Fall sinnvoll ist oder unterbleiben sollte.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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