Photovoltaikanlage: Rechtliche Lösungen wenn es Probleme gibt

  • 3 Minuten Lesezeit
  • Mängel bei der Installation und geringer Stromertrag sind häufige Konfliktursachen
  • Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
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Immer mehr Hausbesitzer finden Gefallen an der Vorstellung mit eigener Solarenergie Wäsche zu waschen, das E-Auto zu laden, Geschirr zu spülen und damit die Umwelt zu schützen. Ein weiterer Pluspunkt der Solaranlage ist die Unabhängigkeit vom regionalen Energieversorger. Bis das Selbstversorger-Ideal erreicht wird, können jedoch viele Probleme auftreten. In der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte stapeln sich die Beschwerden über Installateure und Hersteller von Photovoltaikanlagen.

Mangelhafte Installation

Die Klassiker sind kaputte Ziegel, beschädigte Balken oder Löcher im Dach, durch die Wasser ins Haus eindringt. Ein Grund für diese Schäden liegt in dem Zeitdruck, unter dem viele Handwerker stehen. Das ist wiederum die Schattenseite der großen Nachfrage nach Solaranlagen. Es gibt aber auch viele Unqualifizierte, die ihre Tätigkeiten in diesem boomenden Markt anbieten. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar berichtet aus der Praxis: „Wir haben es schon erlebt, dass die Monteure nach einer Leiter gefragt und die Auftraggeber um Mithilfe gebeten haben, um die Anlage zu installieren. Spätestens dann sollten alle Alarmglocken angehen“.

Abhängig von den jeweiligen Umständen gilt für Mängel beim Erwerb von Solarstromanlagen eine Gewährleistungsfrist von zwei oder fünf Jahren. In diesem Zeitraum können Käufer ihre Gewährleistungsrechte vom Verkäufer einfordern. In der Praxis treten die Probleme aber häufig schon unmittelbar nach der Installation auf. Bei sichtbaren Mängeln sollte die Baumaßnahme bis zu deren Beseitigung nicht abgenommen werden. Werden die Schäden erst nach der Abnahme entdeckt, muss der Hausbesitzer damit rechnen, dass der Installateur einwendet, die Mängel seien erst später entstanden. Bei Meinungsverschiedenheiten empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Leistung ist geringer als versprochen

Sachmängel treten aber nicht nur am Gebäude oder an der Anlage selbst auf. Immer wieder gibt es Beschwerden, weil die Solaranlage nicht die volle Leistungsfähigkeit abrufen kann oder die versprochenen Erträge nicht bringt. Auch hier können dem Käufer der Anlage Gewährleistungsrechte zustehen. Diese reichen von der Nacherfüllung bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag. In Betracht kommen auch Minderung oder Neulieferung. Welches Recht vorzugswürdig ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In einer solchen Situation ist es sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen.

Garantie

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen stehen dem Erwerber einer Photovoltaikanlage häufig auch Rechte aus einer Garantie zu. Hersteller von Solarmodulen und anderer Komponenten bieten regelmäßig Garantien über einen Zeitraum von 10 bis mehr als 20 Jahren an. Damit solche Garantien wirklich etwas nützen, muss das Unternehmen in Deutschland ansprechbar sein. Gibt es die Firma irgendwann nicht mehr oder muss die Garantie im Ausland eingefordert werden, ist der Nutzen gering.

Bei den Garantiebedingungen kommt es auf deren konkrete Ausgestaltung an. Daher sollten Verbraucher und Verbraucherinnen auch das Kleingedruckte der Garantiebedingungen genau lesen. Außerdem sollten sie sich diese unbedingt mit dem Angebot vom Installationsbetrieb aushändigen lassen und langfristig aufbewahren. Die Bedingungen unterscheiden regelmäßig eine Produktgarantie und eine Leistungsgarantie. Die Produktgarantie bezieht sich auf Materialfehler und die Leistungsgarantie auf die Kapazität der Anlage.

Im Detail kann sich der Umfang der Garantieleistungen deutlich unterscheiden. Kommen bei einer PV-Anlage unterschiedliche Komponenten von verschiedenen Herstellern zum Einsatz, kann das Modul 20 Jahre, die Unterkonstruktion zehn Jahre und der Wechselrichter fünf Jahre Garantiezeit haben. Auch die Inhalte der Garantien unterscheiden sich dann. Manche Speichersysteme sind ebenfalls aus mehreren Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt, für die unterschiedliche Garantien gelten. Im Idealfall gibt es jedoch eine einzige Garantie, die alle Komponenten umfasst.

Von Buttlar Rechtsanwälte

Von Buttlar Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei mit zehn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie gehört zu den ersten Adressen für Verbraucher im Bereich erneuerbare Energien. Seit 2022 vertritt sie in einem Massenschadensfall eine große Anzahl von Erwerbern mangelhafter Solarstrom-Speicher.

Die Anwälte des Photovoltaik Teams haben sich in dieser Zeit nicht nur mit allen auftretenden Rechtsfragen befasst, sondern auch die für die Bearbeitung notwendigen technischen Fachkenntnisse erworben. Im Zuge dessen gelang es, in zahlreichen Fällen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich - einvernehmliche und für den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung.
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Foto(s): Midjourney


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