Picam/Piccor/Piccox – bahnbrechendes Urteil gegen die Piccox SA durch Witt Rechtsanwälte erstritten

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Die Piccox Securitisation SA (im Folgenden: Piccox) haftet für die Täuschung der Anleger und muss Schadensersatz leisten – dies bestätigte für die Mandantin der Witt Rechtsanwälte ein landgerichtliches Urteil. Dabei handelt es sich um ein „reguläres“ Urteil und kein Versäumnisurteil. Soweit Witt Rechtsanwälte bekannt, handelt es sich um das bundesweit erste stattgebende Schadensersatzurteil gegen Piccox im Zusammenhang mit dem Picam-Komplex.

Über die bisherige Entwicklung hatten wir bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/picampiccorpiccox-witt-rechtsaenwalte-erstreiten-erste-urteile-gegen-thomas-entzeroth_155257.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/picampiccorpiccox-erstes-rechtskraeftiges-urteil-gegen-p-zuellig-durch-witt-rechtsanwaelte-erwirkt_156140.html

Nachdem Witt Rechtsanwälte bereits vor mehreren Monaten Urteile gegen Thomas Entzeroth, Pascal Savelsbergh und Peter Züllig erwirken konnten, wird nun ein neues Erfolgskapitel im Kampf mit den Verantwortlichen des Betrugssystems aufgeschlagen. Erstmalig wurde auch die Emittentin der Inhaberschuldverschreibungen, die Piccox, zur Kasse gebeten. 

Das erstrittene Urteil zeigt, dass die geschädigten Anleger nicht auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angewiesen sind und ihre Ansprüche zivilrechtlich durchsetzen können. Wer sich ausschließlich auf die Strafanzeige gegen die Beschuldigten beschränkt, wird unter Umständen bitter enttäuscht, wenn es zur Verteilung der durch die Staatsanwaltschaft arrestierten Vermögenswerte kommt. Denn der Gesamtschaden der Anleger übersteigt diese um ein Vielfaches.

Durch die voraussichtliche Dauer der staatsanwaltlichen Ermittlungen und des anschließenden Strafverfahrens gegen die Beschuldigten können sich die Anleger den Luxus des Abwartens des Strafurteils nicht erlauben. Bis dahin sind sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche verjährt. Witt Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Schadensersatzansprüche spätestens mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren und raten den betroffenen Anlegern rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Kreis der Gegner, die mit guten Erfolgschancen in Anspruch genommen werden können, wird immer größer, was sich auch auf die Vollstreckungschancen positiv auswirkt. Witt Rechtsanwälte beraten die betroffenen Anleger sehr gerne über ihre Möglichkeiten und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens.

Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam/Piccor/Piccox bereits mehr als 150 geschädigte Anleger, inzwischen sind rund 40-50 Klagen gegen die verschiedenen Beteiligten des vorliegenden Komplexes bei diversen Gerichten in Deutschland anhängig.

Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten auf Anfrage die Experten Rechtsanwalt Hans Witt, Rechtsanwalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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