Picam/Piccor/Piccox – erstes rechtskräftiges Urteil gegen P. Züllig durch Witt Rechtsanwälte erwirkt

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Nach den gerichtlichen Erfolgen gegen Thomas Entzeroth und Pascal Savelsbergh wird jetzt ein weiterer Verantwortlicher des Picam-Skandals, Peter Züllig, zur Kasse gebeten. Mit Urteil des Landgerichts Ellwangen wurde das ehemalige Mitglied des Verwaltungsrates der Piccor AG zur Zahlung in Höhe von 100.000,00 € an Mandanten von Witt Rechtsanwälte verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Mit dem Urteil sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen außerhalb Deutschlands, vor allem natürlich in der Schweiz, genauso möglich wie mit einem in der Schweiz erwirkten Urteil. Nach dem sog. Lugano-Übereinkommen (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) aus dem Jahr 2007 werden Entscheidungen, die in Deutschland ergangen sind, grundsätzlich ohne erneute rechtliche Prüfung in der Schweiz anerkannt. Klagen gegen Züllig in der Schweiz sind damit nicht erforderlich.

Obwohl Witt Rechtsanwälte zwischenzeitlich zahlreiche positive Urteile im Zusammenhang mit dem Picam-Skandal erstritten haben, ist dies ein besonderer Erfolg für einen Teil der Picam-Anleger. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Strafbarkeit diverser verantwortlicher Personen in zwei Tatkomplexen – „Piccor“ und „Piccox“. Während der erste Tatkomplex die Strafbarkeit der Beschuldigten im Zusammenhang mit der angeblich gewinnbringenden Vermögensverwaltung durch die Piccor AG betrifft, werden in dem Komplex „Piccox“ die späteren Taten der Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Begebung der Inhaberschuldverschreibung der Piccox S.A. zusammengefasst. 

Das erstrittene Urteil stellt somit den ersten gerichtlichen Erfolg gegen einen der Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Tatkomplex „Piccor“ dar und zeigt erfolgsversprechende gerichtliche Handlungsmöglichkeiten insbesondere für diejenigen Anleger auf, die keine Inhaberschuldverschreibung der Piccox S.A. erworben haben. Hierzu zählen zum einen die Anleger, die nach dem Kündigungsschreiben der Piccor AG – erfolglos – eine direkte Auszahlung bei der Piccor AG beantragt haben, zum anderen aber auch diejenigen Anleger, die zwar den Kaufauftrag betreffend die Inhaberschuldverschreibungen der Piccox S.A. erteilt haben, die Zertifikate jedoch nicht bei dem jeweiligen Anlegerdepot bei der Moventum S.C.A eingebucht wurden.

Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox bereits mehr als 150 geschädigte Anleger. Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten Rechtsanwalt Hans Witt, Rechtswalt Thomas Franken und Rechtsanwältin Anna Zajac (alle Witt Rechtsanwälte PartGmbB, Heidelberg – München – Berlin).


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