Polizeikontrolle in Duisburg am 25.03.2023 - Jetzt Soforthilfe vom Fachanwalt

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Im Stadtgebiet von Duisburg wurden viele Autofahrer am Samstag, dem 25.03.2023 durch die Duisburger Polizei, die Autobahnpolizei sowie die Stadt Duisburg kontrolliert. Die Kontrolle diente dazu gegen Raser und Power vorzugehen. Wie die Behörden mitteilten wurden dabei 255 Verstöße in wenigen Stunden begangen. Die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen waren dabei zu schnell unterwegs.

Die von der Polizei vorgenommen Messungen werden, anders als üblich, mit einer Handlaserpistole durchgeführt. Die Besonderheit besteht darin, dass kein Messfoto erstellt wird. 

Zudem sind die Handlasergeräte der Polizei sehr anfällig für Fehler. Diese Fehleranfälligkeit beginnt schon bei der Aufstellung des Gerätes. Für eine korrekte Laser-Geschwindigkeitsmessung müssen die Entfernung und die Ausrichtung des Blitzers zur Fahrbahn stimmen. 

Daher gibt es sehr viele Fehlerquellen, die eine Messung durch die Polizei sehr häufig unverwertbar machen und der Ihnen gemachte Vorwurf dann nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. 

Das Ergebnis ist eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch

Wurden Sie auch von der Polizei kontrolliert und nun droht Ihnen ein Verwarn- oder Bußgeld?

Dann sollten Sie mich zeitnah, auch gerne über das Handy, kontaktieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeite ich jährlich mehrere Hundert Bußgeldfälle wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Handy am Steuer, Abstandsverstößen und Posing. 

Die überwiegende Anzahl meiner Verfahren wird eingestellt oder endet mit einem Freispruch. Punkte in Flensburg oder  ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesen Fällen erspart. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie in meiner Kanzlei an.

Die anwaltliche Erstberatung ist bei mir kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über das Handy unter 0160/2996019 möglich. Zudem erreichen Sie mich direkt über diese Kontaktseite und unter www.kroeber-roth.de

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen für das Verfahren keine Kosten. Auch gibt es die Möglichkeit eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung, die diese Kosten dann trägt, jetzt noch abzuschließen.



Foto(s): www.kroeber-roth.de

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