Polizeiliche Datenbanken: Auskunftsersuchen zu personenbezogenen Daten

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Seit Jahren betreiben verschiedene Behörden Datenbanken zur Speicherung personenbezogener Daten. Der Datenbestand ist enorm und es ist kaum möglich, sich einen kurzen Überblick über sämtliche Datenbanken zu verschaffen. Jedoch sollen mit diesem Artikel einige Fragen beantwortet werden, denn nicht zuletzt mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ist das generelle Interesse an der Datenerhebung, -speicherung und -löschung gestiegen.

Welche Datenbanken gibt es? 

Die polizeilichen Datenbanken kann man in folgende Kategorien einteilen:

  • Vorgangsbearbeitungssysteme (für Strafanzeigen, Verkehrsunfälle etc.)
  • Informationssysteme (zur Auskunft und Recherche)
  • Fahndungssysteme (für die bundesweite oder internationale Fahndung von Personen oder Sachen)

Die Software zur Einarbeitung und Recherche variiert je nach Bundesland und Behörde.

Wer speichert Daten? 

Üblicherweise betreiben die Landeskriminalämter, die Polizeien der Länder und die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt verschiedene Datenbanken und speichern sämtliche erhobenen Daten.

Welche Daten werden gespeichert? 

Auch das kann nicht pauschal beantwortet werden, denn je nach Datenbank ist der Umfang der Datenerhebung und -speicherung unterschiedlich.

In vielen Datenbanken werden folgende Daten gespeichert:

  • Nachname, Geburtsname, Vornamen, Spitzname, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeiten, Geschlecht,
  • Haftdaten (Aufnahmedatum, Entlassung, Dauer der Strafe etc.), kriminalaktenführende Dienststelle,
  • Personenbeschreibung (inkl. körperlicher Merkmale und besonderem Aussehen), die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes erhoben werden durfte,
  • Personengebundene Hinweise (gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument, Konsument harter Drogen, Sexualtäter, geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Straftäter rechts motiviert, Straftäter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, Ansteckungsgefahr, wechselt häufig Aufenthaltsort, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher),
  • Falldaten zu begangenen Straftaten.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Erhebung und Speicherung der Daten? 

Die Rechtsgrundlagen sind in den Polizeigesetzen der Länder, in den Datenschutzgesetzen der Länder und Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Je nach Bundesland gibt es also eine unterschiedliche Rechtsgrundlage.

Gibt es Löschfristen?

Grundsätzlich sind sämtliche Daten zu löschen, wenn der Grund ihrer Erhebung und Speicherung nicht mehr besteht. Jedoch dürfen die Daten in den Datenbanken gespeichert bleiben, wenn sie aus Sicht der Behörden noch benötigt werden, d. h., wenn die Speicherung weiterhin erforderlich ist.

Für jede Datenbank gibt es eine Prüffrist zur Löschung. Diese Prüffrist kann zwischen fünf und zehn Jahren betragen. 

Erhält man Auskunft über die gespeicherten Daten und ist man der Meinung, dass diese gelöscht werden sollen, so beantragt man zunächst die Löschung bei der zuständigen Behörde. Weigert sich die Behörde, die Daten zu löschen, so bleibt nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Wie bekomme ich Auskunft über gespeicherte Daten zu meiner Person? 

Auskunft über die gespeicherten Daten erhält man mittels Auskunftsersuchens, das an die zuständige Behörde (variiert je nach Bundesland) gesendet werden muss. In einigen Bundesländern wird sogar eine Kopie des Personalausweises angefordert. 

Bei Fragen rund um dieses Thema stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gern können Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.


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