Polizeiliche Datenbanken in Deutschland

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Seit Jahren betreiben verschiedene Behörden Datenbanken zur Speicherung personenbezogener Daten. Der Datenbestand ist enorm und es ist kaum möglich, sich einen kurzen Überblick über sämtliche Datenbanken zu verschaffen. Jedoch sollen mit einem dreiteiligen Beitrag verschiedene Datenbanken auf Bundes- und Landesebene vorgestellt und erklärt werden. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten polizeilichen Datenbanken in Deutschland.

INPOL-neu

INPOL-neu ist ein bundesländerübergreifendes Informationssystem der Polizeien. Diese Datenbank ist ein Fahndungssystem und Informations- und Recherchesystem.

Da INPOL-neu ein Verbundsystem ist, besteht es aus: INPOL-zentral und INPOL-Land. INPOL-zentral wird beim BKA, INPOL-Land dagegen bei den Landespolizeien betrieben. Je nach Bundesland wird INPOL-Land als POLAS oder POLIS benannt. In Sachsen heißt es allerdings PASS. Der größte Teil der insgesamt in INPOL-neu verarbeiteten Daten stammt aus der Anbindung der bei den Landespolizeien betriebenen Datenbanken.

An INPOL-neu sind das Bundeskriminalamt, die Landespolizeien, die Bundespolizei und die Zollbehörden angeschlossen. Die Datenbank enthält alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen/regionalen Charakter haben. Gespeichert werden polizeilich relevante Daten über: Straftäter, Beschuldigte, Verdächtige, potenzielle Straftäter, Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgeber, Opfer und vermisste Personen.

INPOL bietet darüber hinaus eine Anbindung für Abfragen an das SIS (Schengener-Informationssystem), EIS (Europol-Informationssystem), ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem) und AZR (Ausländerzentralregister).

NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem)

NADIS ist ein Datenverbundsystem in Deutschland, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind; es ähnelt somit INPOL. NADIS ist eine Hinweisdatei/Nachweisdatei und dienst zur Identifizierung einer Person, Organisation oder eines Sachverhalts. Weiterhin dient es auch dem Auffinden von Aktenfundstellen. Die Datenbank enthält lediglich Personendaten und es ist vermerkt, ob Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, bei welchem Geheimdienst und in welcher Akte (Aktennummer).

ZStV (Zentrales Staatsanwaltliches Verfahrensregister)

Das ZStV ist eine Datenbank der in Deutschland anhängigen und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren. Es beinhaltet die Beschuldigtendaten, die ermittelnde Polizeibehörde, die zuständige Staatsanwaltschaft (bzw. Finanzbehörde) und das Aktenzeichen. Weiterhin enthält es Angaben über die Tatzeit, den Tatvorwurf und den Tatort und Angaben über die Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens und die Schadenshöhe

Gemäß § 9 ZstVBetrV können Betroffene Auskunft nach §§ 55 bis 61 des Bundesdatenschutzgesetzes erhalten, allerdings nur über Verfahren, deren Einleitung schon sechs Monate zurückliegt.

ATD (Antiterrordatei)

Die ATD ist gemeinsame Datei des Bundes und der Länder zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Die Datei wird vom BKA geführt, wobei ebenfalls Bundespolizeibehörden, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Zollkriminalamt beteiligt sind.

Gespeichert werden Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen § 129a oder § 129b StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) eingeleitet worden ist oder die Kontaktperson von Terrorverdächtigen sind.

Die Daten, die gespeichert werden, sind umfangreich: Neben Personendaten werden auch erweiterte Grunddaten gespeichert. Das sind zum Beispiel Telefonnummern, Bankkontakte, genutzte Fahrzeuge, Führerschein, Flugschein, besuchte Orte, Kontaktpersonen, Volkszugehörigkeit oder Angaben zur Religionszugehörigkeit.

RED (Rechtsextremismus-Datei)

Die Rechtsextremismus-Datei existiert seit 2102 und wird beim BKA geführt. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Datei des Bundes und der Länder zur Aufklärung und Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus in Deutschland. Beteiligt sind außerdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD), die Bundespolizei sowie die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) und die Landeskriminalämter.

Es werden folgende Daten gespeichert:

  • Grunddaten: Familienname, Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Lichtbilder, Angaben zu Identitätspapieren
  • erweiterte Grunddaten: Telekommunikationsanschlüsse, Bankverbindungen, besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen, Fahrlizenzen und Luftfahrtscheine sowie genutzte Fahrzeuge, aktuelle Haftbefehle mit rechtsextremistischem Hintergrund, aktuelle und frühere Mitgliedschaften sowie Funktionen (Funktionär, Mitglied oder Anhänger) in rechtsextremistischen Vereinen, Organisationen und Netzwerken, Kontaktpersonen zu den jeweiligen Personen
  • Angabe der Behörde, die über die Erkenntnisse verfügt, sowie das zugehörige Aktenzeichen. 

Falls Sie noch Fragen zu den Datenbanken und deren Auskunftsersuchen haben, können Sie sich gern an mich wenden.


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