Porsche Angaben zum Verbrauch zu hoch - Strafen, Rechte, Hintergründe

  • 3 Minuten Lesezeit

Der deutsche Autohersteller Porsche hat in den Vereinigten Staaten einen Vergleich mit amerikanischen Klägern geschlossen und sich zur Zahlung von mindestens 80 Millionen US-Dollar verpflichtet.

Hintergrund ist ein nunmehr beendetes gerichtliches Verfahren, in dem es um den Vorwurf irreführender Angaben zum Spritverbrauch ging.

Dass der Autobauer behauptet, der Vergleich sei nur akzeptiert worden, um das Verfahren endlich zu beenden, überzeugt nicht. Porsche Fahrer in Deutschland sollten Ihre rechtlichen Möglichkeiten nun erst Recht prüfen lassen“, erklärt Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Das Wichtigste zum Vorwurf irreführender Verbrauchsangaben bei Porsche:

  • In den USA schließt Porsche einen Vergleich mit Sammelklägern und verpflichtet sich zur Zahlung von mindestens 80 Millionen Dollar
  • Grund für das gerichtliche Verfahren ist der Vorwurf, Porsche habe irreführende Angaben zum Kraftstoffverbrauch gemacht
  • Betroffen sind wohl 500.000 Fahrzeuge der Baujahre 2005 bis 2020
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat noch keine Maßnahmen ergriffen
  • Porsche weist jegliche Schuld von sich. Man habe mit dem Vergleich nur das Gerichtsverfahren abschließen wollen
  • Porsche Fahrer können kostenfrei ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen. 
  • Betroffene können etwa die Neulieferung eines mangelfreien Wagens verlangen und schließlich den Rücktritt erklären, um den gezahlten Kaufpreis zurückzubekommen
  • Diese Gewährleistungsrechte stehen auch Leasingnehmern zu
  • Unsere auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte von Balduin & Partner beraten Sie gerne. Unsere Erstberatung ist stets kostenlos

Kostenfreie Prüfung anfordern -->


Porsche zahlt Klägern in den USA 80 Millionen Dollar

In den Vereinigten Staaten ist es zwischen dem Autohersteller Porsche und zahlreichen Porsche Besitzern vor dem Hintergrund einer Sammelklage zu einem Vergleich gekommen.

In dessen Rahmen geht der Stuttgarter Autobauer die Pflicht ein, den US-amerikanischen Klägern insgesamt mindestens 80 Millionen Dollar zu zahlen, sodass jeder von ihnen bis zu 1.110 Dollar bekommt. Damit wird das Gerichtsverfahren einvernehmlich beendet.

In dem zugrunde liegenden Gerichtsverfahren ging es um den Vorwurf, Porsche hätte fehlerhafte Angaben zum Kraftstoffverbrauch gemacht. Tatsächlich würden die betreffenden Modelle mehr Sprit verbrauchen als vonseiten des Herstellers zugesagt.

Betroffen sind wohl circa 500.000 Fahrzeuge der Baujahre 2005 bis 2020.

Auch in Deutschland ist dieser Vorwurf schon bekannt, insbesondere dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches sich bereits damit befasst. Noch hat die Behörde jedoch keine Maßnahmen ergriffen.

Vonseiten des deutschen Sportwagen-Herstellers heißt es, mit dem Vergleich gestehe man nichts ein. Er sei lediglich geschlossen worden, um das gerichtliche Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Ob man dem Autobauer, der auch schon im Dieselskandal im Fokus der Öffentlichkeit stand, glauben schenken kann, ist zu bezweifeln.


Was sagt das deutsche Recht zu abweichenden Verbrauchsangaben?

Auch in Deutschland sind falsche Angaben zum Spritverbrauch rechtswidrig.

Gibt ein Autohersteller an, dass seine Fahrzeuge weniger verbrauchen als sie es im realen Straßenbetrieb tatsächlich tun, so stellt dies einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsrechte begründet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt es einen erheblichen Mangel dar, wenn der reale Kraftstoffverbrauch den angegebenen Spritverbrauch um mindestens 10 % übersteigt.

Balduin & Partner kämpfen engagiert für Ihre Interessen. Allein im Rahmen des Dieselskandals haben wir über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten.


Was können Porsche Fahrer in Deutschland nun tun?

Sofern nach einer ersten Prüfung die Möglichkeit besteht, dass hinsichtlich des jeweiligen Wagens abweichende Kraftstoffangaben des Herstellers vorliegen, so kann dies durch einen Sachverständigen untersucht und gegebenenfalls bestätigt werden.

Sodann können betroffene Porsche Besitzer ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte außergerichtlich wie gerichtlich geltend machen.

  • Dazu gehört zunächst die Nacherfüllung, etwa in Gestalt der Lieferung eines mangelfreien Wagens
  • Schließlich kann man vom Kaufvertrag zurücktreten, um den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile gegen Fahrzeugrückgabe zurückzuerhalten
  • Die Ansprüche stehen auch Leasingnehmern zu, die ihre Anzahlung sowie die Leasingraten zurückbekommen

Kompetente Beratung durch Rechtsanwalt für Automobilrecht

Porsche Fahrer in Deutschland sollten angesichts der neuesten Entwicklungen rund um den Vorwurf der irreführdenden Verbrauchsangaben ihre rechtlichen Optionen von einem spezialisierten Rechtsanwalt untersuchen lassen.

Wir, die Rechtsanwälte von Balduin & Partner sind eine auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherkanzlei. Die ausgewiesene Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns.

Wir prüfen für Sie, welche individuellen rechtlichen Möglichkeiten Sie im Falle von fehlerhaften Angaben zum Kraftstoffverbrauch bei Porsche, ebenso wie im Falle anderer Hersteller haben.

Darüber hinaus setzen wir Ihre Rechte auch im Falle von mangelnder Reichweite bei E-Autos durch.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls – beispielsweise per Mail.


Foto(s): Balduin & Partner


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick Balduin

Beiträge zum Thema