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„Power Rangers“: Waldorf-Frommer-Abmahnung – so reagieren Sie richtig!

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Uns liegt eine brandaktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH zur Bearbeitung vor. Konkret geht es um folgenden Film: „Power Rangers“

Wann erfolgt eine Abmahnung?

Die Abmahnung erfolgt aufgrund einer vorgeworfenen Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von Internettauschbörsen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über die Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Das Abmahnschreiben beinhaltet zum einen die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zum anderen die Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 915,00.

Hierbei bietet die Abmahnkanzlei die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Wieso anwaltliche Beratung hier weiterhilft:

Anwaltliche Beratung ist an diesem Punkt sehr zu empfehlen, da sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Anwalt mit solchen Abmahnverfahren auskennt und somit zunächst prüft, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zu leisten.

Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber des Internetanschlusses.

Der abgemahnte Inhaber des Anschlusses haftet allerdings dann nicht, wenn die Tat beispielsweise durch

  • Familienmitglieder
  • Freunde
  • Mitbewohner
  • Lebensgefährten

begangen worden ist.

Liegt dieser Fall vor und haben Sie die Tat auch nicht gefördert, sind Sie weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung noch zu einer Zahlung verpflichtet.

Ist es ausreichend, wenn ich vortrage nicht Täter zu sein?

Nicht ausreichend ist jedoch, nur zu sagen „Ich war es nicht!“. Den Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er die Tat nicht selbst begangen hat.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Thema Filesharing beschäftigt.

In seiner sogenannten BearShare-Entscheidung hat der BGH ausgeführt, dass eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers unbegründet ist, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten.

Eine Störerhaftung liegt vor, soweit der Anschlussinhaber seinen WLAN-Anschluss nicht hinreichend mit angemessenen Sicherungsmaßnahmen geschützt hat und außenstehende Dritte diesen für die Begehung von Rechtsverletzungen verwenden konnten.

Die Anforderungen an die sekundäre Beweislast werden jedoch aufgrund der variierenden Entscheidungen des BGH von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt.

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Geraten Sie nicht in Panik
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles auf.

Unsere Empfehlung an Sie:

Unsere Empfehlung an Sie ist somit, die Abmahnung ernst zu nehmen, da ansonsten die Gefahr eines Gerichtsverfahrens mit einem höheren Kostenrisiko droht.

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens in vielen Fällen ist der Rat eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwaltes aussichtsreich. Wichtig und erfolgsversprechend ist es, wenn Sie sich gleich nach Erhalt der Abmahnung anwaltlich beraten lassen!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung auch über die zu erwartenden Kosten und zeigen Ihnen die Möglichkeiten Ihrer nächsten Schritte auf.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • im gesamten Bundesgebiet tätig
  • Angebot des kostenlosen Erstgesprächs
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen
  • schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon
  • ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website:

www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung aus unzähligen Filesharing-Verfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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