Praxisdurchsuchung wegen Abrechnungsbetrug – Was tun?

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In letzter Zeit nehmen die Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachtes des Abrechnungsbetrugs merklich zu. In der Regel resultieren diese Verfahren auf Anzeigen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Im Vorfeld hat die Kassenärztliche Vereinigung hinsichtlich der Abrechnungen häufig sogenannte Plausibilitätsprüfungen vorgenommen; eine solche Plausibilitätsprüfung kann sich ein Laie u.a. so vorstellen, dass hochgerechnet wird, welcher Zeitaufwand für die abgerechneten Leistungen theoretisch nötig wäre.

Gegen den Durchsuchungsbeschluss und damit auch das Durchsuchen kann meist nicht erfolgreich vorgegangen werden. Allerdings sollte bei Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses sofort ein Strafverteidiger telefonisch kontaktiert werde, damit dieser Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnimmt. Bei der Durchsuchung selbst sollte nach Möglichkeit darum gebeten werden, Kopien von allen beschlagnahmten Papieren anfertigen zu dürfen. Bezüglich der elektronischen Daten sollte ein Mitnehmen der in der Praxis benutzten Computer verhindert werden; teilweise werden die Daten bereits bei der Durchsuchung vor Ort kopiert. Ansonsten muss mit Hilfe des Strafverteidigers eine Herausgabe der Computer erreicht werden.

Das wichtigste bei einer Durchsuchung ist Ruhe und natürlich alles zu tun, dass die Praxis nach der Durchsuchung normal weiter arbeiten kann.

Gegen die Beschlagnahmung von Unterlagen muss aus berufsrechtlichen Gründen unbedingt Widerspruch eingelegt werden.  Zu den Vorwürfen sollte bei der Durchsuchung nichts gesagt werden.

Nach Abschluss der Durchsuchung kann dann der Strafverteidiger Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und prüfen, ob eine Einlassung zum Vorwurf abgegeben werden sollte.


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