Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG verklagt Gesellschafter

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Die Premium Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG (vormals Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG) verklagt aktuell Gesellschafter im Wege des Urkundenprozesses und fordert rückständige Raten von ihnen ein.

Die Gesellschafter hatten zuvor ihre Ratenzahlungen an die Fondsgesellschaft eingestellt und teilweise ihre Beteiligung bereits widerrufen.

Aus unserer Sicht bestehen mehrere Einwendungen gegen die geltend gemachten Forderungen, die sich sowohl auf die grundsätzliche Berechtigung zur Einforderung rückständiger Raten nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag beziehen als auch auf individuelle Gegenansprüche, die den Gesellschaftern etwa im Anschluss an einen Widerruf der Beteiligung oder aufgrund von Schadensersatz zustehen.

Betroffene Gesellschafter sollten ihren Fall individuell darauf prüfen lassen, welche konkreten Einwendungen ihnen gegen die Fondsgesellschaft zustehen und ob ggf. noch Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben sind (z. B. Widerruf/Kündigung der Beteiligung). Dabei muss jedenfalls bei einer Klage im Urkundenprozess auch berücksichtigt werden, dass es sich um eine besondere Verfahrensart handelt, in der Beweise nur mittels Urkunden geführt werden können.

Wir werden unsere Mandanten in einem aktuell von uns geführten Verfahren gegen die Forderungen der Fondsgesellschaft verteidigen und alle zur Verfügung stehenden Einwendungen geltend machen, um eine umfassende Überprüfung aller Gesichtspunkte durch das Gericht zu erzwingen und die Forderungen letztlich abzuwehren.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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