Private Videos oder Bilder bei YouPorn, Pornhub, XHamster? [Update 3.8.23]

  • 3 Minuten Lesezeit

Videoplattformen generell: Zu den größten Internetseiten, auf denen private und gewerbliche Videos hochgeladen werden können, gehört allen voran natürlich YouTube, aber auch Vimeo spielt eine wichtige Rolle. Im Erotikbereich finden sich Seiten wie XVideos, PornHub, XHamster und YouPorn.

Das Problem: Es kommt immer wieder vor, dass private Pornofilme ohne Erlaubnis der abgebildeten Person oder Personen auf diese Seiten hochgeladen werden. Das mag ein „Spaß“ sein, aber auch sog. revenge porn, Racheporno, mit dem sich ein geschmähter Liebhaber rächen will. Die Betroffenen erfahren davon in der Regel nicht durch eigenes Surfverhalten, sondern dadurch, dass ihnen eine (anonyme) E-Mail zugeht, die darauf hinweist, man habe sie oder ihn hier und dort gesehen. Dahinter kann ein Erpressungsversuch stehen (sog. Sextortion).

Was tun? Jedenfalls die seriösen Tube-Sites handeln nach dem sogenannte Digital Millennium Copyright Act (DMCA) von 1998. Nach diesem amerikanischen Gesetz ist der Betreiber einer Plattform verpflichtet, urheberrechtswidrige Inhalte von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er hiervon erfährt. Das läuft grundsätzlich nach einem bestimmten formalisierten Verfahren. Allerdings sind die meisten Anbieter großzügig und lassen jeden Hinweis auf eigene Nutzungsrechte gelten.

Dies gilt aber nur für Urheberrechtsverletzungen, nicht aber für Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Diese sind aber relevant, wenn sich die Person vor der Kamera über den Upload beschweren will.

Auch hier sehen aber Meldeformulare vor, dass man sich beschweren kann. Sie sind oft ähnlich aufgebaut wie die eigentlichen DMCA-Formulare.

Was kann über die bloße Entfernung hinaus getan werden? Sehr häufig wissen die Betroffenen, von wem das Video hochgeladen worden ist. Das ist meistens ein Ex-Partner, ein Stalker oder eine sonst bekannte Person, die Zugriff auf das Video hatte. Nun steht der oder die Betroffene vor der Frage wie sie dauerhaft verhindern, dass ein Upload erfolgt. Denn es gibt massenhaft vergleichbare Seiten und auf allen kann hochgeladen werden.

Das kann über eine Strafanzeige erfolgen. Die Erfolgsaussichten sind nicht sehr hoch. Denn die Behörden sehen sich vor großen Beweisschwierigkeiten bei der Täterermittlung, weil Nutzerdaten häufig getürkt oder veraltet sind oder erst gar nicht herausgegeben werden (DSGVO!)

Ist der Täter bekannt, kommt auch eine persönlichkeitsrechtliche Abmahnung in Betracht, die sich an den Uploader richtet. Häufig kommt nämlich als Uploader nur eine einzige Person - der Ex-Freund, die Ex-Freundin - in Betracht. Damit verpflichtet sich der Uploader, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das jeweilige Video erneut hochzuladen. Selbstverständlich ist er auch verpflichtet, erfolgt Uploads zu entfernen und ggf. sogar eine Geldentschädigung zu zahlen. In der Praxis wird der Upload häufig eingeräumt; geschieht das nicht, kann immer noch der Weg über eine Strafanzeige versucht werden.

Wenn Ihnen die Verbreitung von Pornographie vorgeworfen wird, lesen Sie bitte noch diesen und diesen Artikel.

Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen die Entfernung eines Videos oder von Bildern nicht gelingt oder wenn Sie gegen einen Uploader vorgehen möchten. Wir beraten bundesweit, auch telefonisch, ggf. per Mail oder WhatsApp und ZOOM. Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei.


#11174

Dr. Daniel Kötz ist DMCA-Agent einiger sehr großer Video-Plattformen und entsprechend beim U.S. Copyright Office registriert. 

Er sieht täglich, dass Videos mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten hochgeladen werden und kennt sich mit deren Entfernung aus.

Foto(s): Frank Beer

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz

Beiträge zum Thema