Probezeit im Arbeitsvertrag: Verlängerung, Kündigung, was ist erlaubt und was nicht?

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Bei der Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsvertrag scheinen in der Praxis viele Unsicherheiten zu bestehen. Ich gebe einen Überblick was erlaubt ist und wo Fallstricke lauern können.

Als arbeitsvertragliche Probezeit bezeichnet man die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der  beide Seiten herauszufinden können, ob man tatsächlich zusammenpasst. Eine solche Probezeitvereinbarung findet sich in praktisch jedem Arbeitsvertrag. Meist heißt es dazu: "Die ersten sechs Monate des Arbeitsvertrags gelten als Probezeit (...)" oder so ähnlich.

Für die Vereinbarung einer Probezeit müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachtet werden:

➡️ Die Probezeit darf eine Dauer von sechs Monaten grundsätzlich nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Probezeit darüber hinaus ist nicht möglich.

➡️ Für beide Seiten gelten während der Probezeit erleichterte Kündigungsbedingungen: Jede Partei darf das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Angaben von Gründen kündigen.

➡️ Eine Ausnahme besteht lediglich bei Schwangerschaft der gekündigten Person. Hier greift der besondere Kündigungsschutz.

Oft werden Probezeitkündigungen auf den letzten Drücker ausgesprochen. Formelle Fehler können daher weitreichende Folgen haben, wenn eine Kündigung anschließend aus Zeitgründen nicht mehr nachgeholt werden kann. Fallstricke lauern insbesondere in diesen Konstellationen:

❌ Die Kündigung wurde nicht in der gesetzlich erforderlichen Schriftform erklärt (sondern z.B. nur mündlich oder per Email).

❌ Die Kündigung ist der gekündigten Person erst nach Ablauf der Probezeit zugegangen.

❌ Die Kündigung wurde mangels Kündigungsberechtigung der kündigenden Person zurückgewiesen.

❌ Der Betriebsrat wurde vor der Kündigung nicht ausreichend angehört.

Arbeitsvertragliche Alternativen (wie z.B. ein befristeter Arbeitsvertrag, der nur nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit verlängert wird) werden in der Praxis bei Arbeitnehmer:innen wenig Akzeptanz finden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte daher das Probezeitende immer mit ausreichender Vorlauffrist notiert werden. Dann kann auch nichts schief gehen!


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Foto(s): Viktor Strasse

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