PROJECT - was gilt es für Anleger bei Beendigung der Beteiligung zu beachten?

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Worum geht es?
Die Kommanditbeteiligungen an den diversen Investmentgesellschaften hatten verschiedene Beteiligungsdauern. 

Diese reichten von 10, 12 und 15 Jahren. Anleger die beispielsweise im Jahr 2012 investiert hatten und eine Beteiligungsdauer von 10 Jahren gewählt haben, deren Kommanditbeteiligung endete zum 31.12.2022. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, das das Auseinandersetzungsguthaben nach dem Ende der Beteiligungsdauer zum 31.12.2023 berechnet wird, auf der Basis des Jahresabschlusses 2022.

Anleger fragen sich nunmehr, ob sie nach Zeitablauf das eingezahlte Kapital zurückerhalten. Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten und gleicht einem Blick in die Glaskugel. De jure gilt, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zuzüglich einer etwaigen respektierten Rendite besteht. Die Beendigung richtet sich nach Gesellschaftsrecht. Dieses bedeutet nach dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag ist nach den dort vereinbarten Regelungen das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln. Diese setzt die Feststellung des Jahresabschlusses voraus. Die Anleger wurden über sogenannte FAQ darüber belehrt, dass der Jahresabschluss 2022 noch nicht vorliegt und aufgrund der Insolvenz über weit mehr als 50 Objektgesellschaften eine Verzögerung bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu kalkulieren ist. Dieses hängt damit zusammen, dass die Nettoinventarwerte neu berechnet werden müssen und nunmehr der Vielzahl der Insolvenzverfahren in den Objektgesellschaften angepasst werden müssen.

Welche Probleme sehen wir bei der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens? Die Probleme sind vielschichtig. Anleger hoffen, wie auch bei einer beendeten Beziehung, dass doch alles ins Lot kommen möge und sie das investierte Kapital zurückerhalten. Problematisch ist vorliegend jedoch, dass die Investmentgesellschaften, in denen die Anleger investiert sind, das Kapital der Anleger wiederum in sogenannte Objektgesellschaften investiert haben (hier liegen die Sachwerte). 

In diesen Objektgesellschaften werden die Gebäude gehalten, diese sind teilweise fertiggestellt, teilweise noch nicht fertiggestellt. Weiterhin muss man wissen, dass eine Investmentgesellschaft nicht nur in eine der Objektgesellschaften investiert ist, sondern an verschiedenen Objektgesellschaften in prozentual verschiedener Höhe beteiligt ist. Exemplarisch ist beispielsweise am Objekt Dortmunder Straße 18 in Potsdam der Fonds 4 und S1 beteiligt. Oder an dem Objekt Badstraße 40 in Fürth sind allein 7 Fonds-Gesellschaften beteiligt, die mit Erträgen aus der Objektgesellschaft gerechnet haben, oder noch rechnen. Wir verweisen auf die Leistungsbilanz der Projekt Investmentgruppe vom 1. Januar 2022, aus der sich sehr gut die Beteiligung der verschiedenen Fonds an den einzelnen Objekten ergibt. Es ergibt sich daraus jedoch nicht prozentual in welcher Höhe die Beteiligung erfolgt und wie die Rückflüsse aus den einzelnen Objektgesellschaften prozentual an die Fonds-Gesellschaften erfolgen sollen. Gleichfalls bleibt die Frage wie ein etwaiger ermittelter Nettoinventarwert dann aufgeteilt werden soll. Damit verbunden sind vielfältige spannende rechtliche Fragestellungen.

Hat dieses Auswirkungen auf die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens?

Dieses hat sicherlich Auswirkungen auf die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens. Mandanten rechnen immer damit, dass das Auseinandersetzungsguthaben mindestens die Höhe der Kapitalbeteiligung erreicht. Dieses hängt jedoch an der vorab geschilderten Problematik zu der Ermittlung des Nettoinventarwertes und Zusammensetzung der Vermögensgegenstände, die die Investmentgesellschaft verwaltet, ab.

Können Anleger deren Beteiligungsdauer abgelaufen ist, noch kündigen?

Mit Ende der Beteiligungsdauer gilt das Gesellschaftsverhältnis als beendet. Die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens regelt sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.

Wenn Verluste drohen, können Anleger diese geltend machen und gegen wen?

Wie immer gibt es eine Vielzahl von Haftungsgegnern. Es ist jedoch derzeit nicht seriös, diese heute bereits zu benennen, denn zunächst muss abgewartet werden, was sich generell in der Projektgruppe vollzieht, welche Tätigkeiten der Insolvenzverwalter entfaltet,  und welche Erfolge er im Rahmen seiner Tätigkeit verbuchen kann. Und es muss die Erstellung der Nettoinventarwert abgewartet werden.

Abstrakt ausgeführt, kann in Fällen dieser Art eine Inanspruchnahme verschiedener Haftungsgegner erfolgen. Es kann beispielsweise die Inanspruchnahme des Anlageberaters oder Anlagevermittlers erfolgen, der je nach Konstellation und Beratungssituation eine Anlage- und anlegergerechte Beratung schuldet (Anlageberater) bei dem Anlagevermittler ist es etwas anders, dieser schuldet Auskunftserteilung aus einem Auskunftsvertrag bezüglich der Geeignetheit des Objekts für die persönliche und wirtschaftliche Situation.

Interessant wird auch die Frage ob eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Richtigkeit der Jahresabschlüsse überprüft, in Betracht kommen könnte. Weitere Haftungsgegner haben wir gleichfalls im Blick und werden diese dann, je nach Status der Entwicklung in der Projektgruppe in Anspruch nehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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