PROKON-Gläubigerversammlung: Warum ist diese Veranstaltung für das weitere Insolvenzverfahren wichtig?

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Bei dem insolventen Itzehoer Unternehmen Prokon Regenerative Energien GmbH wird in vier Wochen – genauer am 22.07.2014 – die erste Gläubigerversammlung stattfinden. Doch nicht nur die anstehende Veranstaltung selbst sorgt für Gesprächsstoff. Auch die Kontaktaufnahme der Prokon für eine lebenswerte Zukunft AG mit den Genussrechte-Inhabern erregte Aufsehen. Die vom Prokon-Gründer Rodbertus initiierte Prokon AG möchte sich auf Seiten der Gläubiger in das Insolvenzverfahren einbringen.

Doch weshalb zieht die anstehende Prokon-Gläubigerversammlung überhaupt soviel Aufmerksamkeit auf sich? Dieser Termin ist wichtig, da entschieden wird, in welchem Rahmen das weitere Insolvenzverfahren ablaufen soll. So sollen die Genussrechte-Inhaber und weitere Gläubiger entscheiden, wer die Geschäftsleitung der Prokon Regenerative Energien GmbH für das weitere Verfahren übernehmen soll. Dies kann der Insolvenzverwalter sein. Es kann aber auch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beschlossen werden. Dann bliebe die Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters an der Spitze des Unternehmens. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das Prokon-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. Im Rahmen eines solchen Plans können Einzelheiten für das weitere Insolvenzverfahren gestaltet und festgeschrieben werden.

Wie sich schon anhand dieser nur grob umrissenen Entscheidungsmöglichkeiten erkennen lässt, sind Insolvenzverfahrens innerhalb eines bestimmten rechtlichen Rahmens flexibel gestaltbar. Daher ist es zu kurz gegriffen, die Entscheidungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen mit kurzen Schlagworten („Sanierung oder Zerschlagung“) zu beschreiben. Angesichts dessen können gerade bei Anlegern, die sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren befassen mussten, Fragen auftauchen. Möchten Prokon-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der Prokon Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die Prokon-Genussrechte.

Auf unserer Internetpräsenz befinden sich weitere Informationen rund um den Fall Prokon sowie zu der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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