Fahrradbauer MIFA lädt zur Gläubigerversammlung

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Nach dem insolventen Maschinenbauer Rena GmbH ist nun mit der wirtschaftlich angeschlagenen Mitteldeutschen Fahrrad AG MIFA das zweite Unternehmen mit dem Versuch gescheitert, eine Anleihegläubigerversammlung im sogenannten Umlaufverfahren abzuhalten.

Die Anleihegläubiger sollten im Rahmen dieses Umlaufverfahren über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters abstimmen und diesem Befugnisse zur Zustimmung zur Änderung der Anleihebedingungen einräumen. Auch die MIFA erreichte das für ein solches Verfahren notwendige Quorum von 50 Prozent des Nominalkapitals nicht. Jetzt wurde für den 23. Juli 2014 eine „normale Gläubigerversammlung“ anberaumt.

Insgesamt 25 Millionen Euro hatte der Fahrradbauer sich mittels einer Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1X25B5) vorwiegend bei Privatanlegern geliehen. Im März hatte MIFA bekannt geben müssen, dass für 2013 ein Jahresfehlbetrag von voraussichtlich 15 Millionen Euro erwartet werde. Die Zahlung des 7,5-Prozent-Coupons der Anleihe steht im August an. Emittiert worden war die Anleihe im zweiten Quartal 2013.

Grundsätzlich ist eine „echte“ Versammlung sicher der bessere Weg, da die Gläubiger sich so ein Bild von den zur Wahl stehenden Interessenvertretern machen können und zudem die Beurteilung der Situation des Unternehmens erleichtert wird. Die Anleihegläubiger bilden regelmäßig als Gesamtheit eine der größten, wenn nicht die größte Gläubigergruppe und sollten von den Unternehmen auch entsprechend ernst genommen werden. Mit dem Umlaufverfahren ist das eher nicht gegeben.

Im Fall MIFA AG bietet die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth betroffenen Anlegern eine Vertretung ihrer Interessen auf der anstehenden Anleihegläubigerversammlung an. Rechtsanwalt Klaus Nieding, der bei ähnlich gelagerten Fällen bereits die Interessen von Anleihegläubigern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro vertritt, wird sich selbst um das Amt des Gemeinsamen Vertreters bewerben, um die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren zu wahren.

Betroffene Anleihegläubiger können per E-Mail an recht@niedingbarth.de die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.



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