Prokon - Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche der Prokon-Anleger gegen Rodbertus

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Prokon-Anleger, die aufgrund des angedachten Sanierungsplans einen Teil ihrer Investition in die Genussrechte von Prokon verlieren, haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz gegen den Prokon-Unternehmensgründer und ehemaligen Geschäftsführer Carsten Rodbertus. Das legen Informationen nahe, die der Insolvenzverwalter kürzlich veröffentlicht hat.

Auf der Gläubigerversammlung am kommenden Dienstag sollen die Anleger darüber abstimmen, ob sie dem Insolvenzverwalter einen Auftrag für einen Sanierungsplan erteilen. Über die Frage der Rahmenbedingungen für eine Sanierung von Prokon ist ein heftiger Streit zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer Carsten Rodbertus und dem Insolvenzverwalter Dr. Penzlin entstanden. Der Insolvenzverwalter will mit Unterstützung dreier großer Gläubigergruppen einen Auftrag für einen Insolvenzplan von den Prokon Gläubigern erhalten, der die Fortführung nur des Kernbereichs Windenergie vorsieht. Die Randbereiche, z. B. der Palettenhersteller „HIT OHG“ in Torgau, sollen aufgegeben werden. Die vom Insolvenzverwalter angestrebte Sanierungslösung wird nach Einschätzung von Ares Rechtsanwälte für die Prokon-Anleger den Verlust zumindest eines Teils ihres investierten Geldes bedeuten. Für sie wird sich daher die Frage stellen, wer ihnen diese möglichen Verluste ersetzt.

Als möglicher Anspruchsgegner kommt aus Sicht von Ares Rechtsanwälte Herr Rodbertus in Betracht. Wie der Insolvenzverwalter mitteilte, hätten seine Untersuchungen eine Vielzahl an Anhaltspunkten für ein pflichtwidriges Verhalten von Herrn Rodbertus ergeben. Vor allem wird dem ehemaligen Geschäftsführer und Gründer von Prokon vorgeworfen, ungeprüft unbesicherte Kredite vergeben zu haben. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass noch in diesem Jahr eine Schadensersatzklage gegen Herrn Rodbertus auf den Weg gebracht wird. Dieser Vorwurf ist wohl auch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Das Verhalten von Herrn Robertus im Zusammenhang mit der Vergabe der Millionenkredite erfüllt aus Sicht von Ares Rechtsanwälte den Straftatbestand der Untreue. Sollte sich dies bewahrheiten, bestünde für Prokon-Anleger die Möglichkeit, den Prokon-Gründer in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Simon Bender



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