Prüfung der Kreditwürdigkeit - Beweislast liegt beim Kreditgeber

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer wieder kommt es in unserer Praxis vor, daß Mandanten Darlehensverträge abgeschlossen haben, die sie tatsächlich nach der Bonität zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits nicht bedienen konnten. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist eine Pflicht, die sich für die Bank aus dem Kreditwesengesetz ergibt. Der EuGH hat nunmehr entschieden, daß die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers dem Kreditgeber obliegt.

Die EU-Richtlinie 2008/48/EG erlegt dem Kreditgeber Informations- und Erläuterungspflichten auf, um dem Verbraucher zu ermöglichen, bei Abschluß des Kreditvertrages eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Neben der Verpflichtung, dem Verbraucher ein Europäisches Standardinformationsblatt auszuhändigen, ist der Kreditgeber verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen.

Im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten in Frankreich wurden Darlehensnehmer auf sofortige Rückzahlung der geschuldeten Restbeträge aus einem Darlehen zuzüglich Zinsen verklagt, da sie sich in Verzug befanden und Ihnen die Bedienung des Kapitaldienstes nicht möglich war. Das französische Gericht hatte über diese Klagen zu entscheiden. Es hat darauf hingewiesen, daß der Kreditgeber verpflichtet war, die Kreditwürdigkeit zu prüfen und hierfür auch Einkommensnachweise des Kreditnehmers abzufordern. Wenn dieses nicht erfolgt, kann die Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht erfolgen. Grundsätzlich bleib die Beweislast für diese Pflicht beim Kreditgeber der nachweisen muss, daß er die ihm obliegenden Informations- und Erläuterungspflichten erfüllt.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema