Psychische Störungen und ihre Bedeutung im Sozialrecht

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Psychische Störungen sind in unserer heutigen Gesellschaft ein Thema, das viele Menschen betrifft.


Zu den häufigsten Formen gehören Depressionen sowie Angst- und Panikstörungen.
Depressionen äußern sich durch anhaltende Traurigkeit, Interessen- und Freudlosigkeit sowie allgemeine Antriebslosigkeit. Angststörungen treten in verschiedenen Formen auf. Sie können sich z.B. in übermäßigen Sorgen, Angstzuständen und Panikattacken äußern, die das tägliche Leben stark beeinträchtigen.


Darüber hinaus gibt es komplexe psychische Störungen. Dazu gehören dissoziative Störungen, die zu einer Trennung von Gedanken, Identität, Bewusstsein und Gedächtnis führen können, und bipolare Störungen, die durch extreme Schwankungen von Stimmung, Energie und Verhalten gekennzeichnet sind.

Diese Erkrankungen spielen auch im Sozialrecht eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um Fragen der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) und des Grades der Behinderung (Grad der Behinderung - GdB) geht. Die Anerkennung einer psychischen Erkrankung im Sozialrecht kann jedoch schwierig sein.

Psychische Erkrankung und Erwerbsminderungsrente

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, ist die Erwerbsminderungsrente eine wichtige soziale Absicherung. Einer der häufigsten Gründe für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind psychische Erkrankungen. Dennoch wird vielen Betroffenen die Rente zu Unrecht verweigert. Denn die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit werden häufig unterschätzt oder nicht ausreichend verstanden.

Psychische Erkrankung und Grad der Behinderung (GdB)

Mit dem Grad der Behinderung verhält es sich ähnlich. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) kann für psychisch kranke Menschen weitreichende Konsequenzen haben, z.B. einen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub oder die Möglichkeit, unter Umständen früher in Rente zu gehen.


Aber auch bei der Feststellung des Grades der Behinderung wird der tatsächliche Einfluss der psychischen Erkrankung auf das tägliche Leben häufig nicht angemessen berücksichtigt, was eine zu niedrige Einstufung zur Folge haben kann.


Bedeutung psychischer Erkrankungen für die Feststellung eines Pflegegrades

Neben der Erwerbsminderungsrente und dem Grad der Behinderung spielt die Anerkennung psychischer Erkrankungen auch bei der Feststellung eines Pflegegrades eine wesentliche Rolle. Seit der Pflegereform 2017 werden psychische und kognitive Beeinträchtigungen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt. Da zuvor vor allem körperliche Einschränkungen im Mittelpunkt standen, war dies ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Begutachtung.


Auch die Auswirkungen psychischer Erkrankungen wie Demenz, schwere Depressionen oder Angststörungen werden nun bei der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades berücksichtigt. Bewertet wird, inwieweit die Erkrankung die Alltagskompetenz der Betroffenen beeinträchtigt, zum Beispiel in Bezug auf Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe. Eine entsprechende Anerkennung dieser Beeinträchtigungen kann zu einem höheren Pflegegrad führen, die den Zugang zu notwendigen Pflegeleistungen und finanziellen Hilfen ermöglicht.


Herausforderung der sozialrechtlichen Anerkennung psychischer Erkrankungen

Kernproblem ist häufig die Anerkennung der Schwere und Auswirkungen psychischer Erkrankungen durch die zuständigen Behörden. Im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen sind psychische Erkrankungen nicht immer offensichtlich und erfordern eine differenzierte Betrachtung der individuellen Situation des Betroffenen. Dies kann im Rahmen der üblichen Begutachtungs- und Bewertungsverfahren zu Schwierigkeiten führen.


Was Betroffene tun können

Entscheidend ist, dass die Betroffenen ihre Rechte kennen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche unternehmen. Dazu gehört eine umfassende Dokumentation der Erkrankung durch ärztliche Atteste, Therapieberichte und Ähnliches.


Darüber hinaus kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist, von entscheidender Bedeutung sein, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen und den Behörden die Auswirkungen der psychischen Erkrankung auf das Arbeitsleben verständlich zu machen.


Ein Fachanwalt sollte spätestens dann hinzugezogen werden, wenn die zuständige Behörde (Rentenversicherung, Versorgungsamt, Pflegekasse) einen Bescheid erlässt und Zweifel an dessen Richtigkeit bestehen.

Fazit

Psychische Erkrankungen spielen im Sozialrecht eine sehr wichtige Rolle. Sie treten häufig auf und können die Lebensführung und Erwerbsfähigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Eine fundierte rechtliche Beratung verbessert die Chancen, angemessen anerkannt und unterstützt zu werden.

Foto(s): Chatgpt4 KI


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