Punkte in Flensburg? Wann verfallen die Punkte trotz erneutem Blitzer?

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Seit der Novelle der StVO, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, kann schon eine geringe Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gravierende Folgen nach sich ziehen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts, kann schon ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben. Aktuell ist nicht klar, ob die Novelle rückgängig gemacht wird. Auch ist nicht klar, mit den Fällen umgegangen wird, die bereits entsprechend der neuen Änderungen bestraft wurden. Hier lohnt es sich in der Regel ein Gespräch mit einem Fachanwalt zu führen, um zu überprüfen ob sich ein Einspruch lohnt.

Was sind Punkte und ab wann werden Sie wirksam?

Um einiges ärgerlicher wird die Sache in der Regel, wenn auch noch Punkte in Flensburg auf dem Spiel stehen. Denn nach 8 Einträge im Fahreignungsregister wird der Führerschein zunächst einmal entzogen! Bei einem solchen Punktestand gilt der Betroffene gemäß § 4 V 1 Nr. 3 StVG als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Punkte ergeben sich gem. § 4 StVG aus rechtskräftig geahndeten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Diese Punkte werden dann in dem vom Kraftfahrtbundesamt geführten Fahreignungsregister (§ 28 StVG) eingetragen.

Besonders interessant ist die Frage, wann ein solcher Punkt im Allgemeinen wirksam wird. § 29 IV StVG bestimmt den Beginn der Tilgungsfrist. Hier wird auf dem Tag der Rechtskraft abgestellt. Die Rechtskraft beschreibt den Zustand bzw. Zeitpunkt, ab dem eine richterliche oder behördliche Entscheidung Bestand hat. Wann genau Rechtskraft eintritt, muss im Zweifel im Gespräch mit einem Anwalt geklärt werden.

Das neueste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch das neuste Urteil des BVerWG (BVerwG, Urteil vom 18.06.2020 – 3 C 14.19) zu dieser Thematik. In dieser Entscheidung wurde über das in § 29 VII StVG normierte Verwertungsverbot entscheiden. In diesem Abschnitt der § 29 StVG werden gelöschte Punkte als nicht mehr verwertbar erklärt. Im vorgenannten Verfahren war nun zu klären, wie der Zeitpunkt der Löschung einzuordnen ist.

Ein kurzer Anriss des Sachverhalts: Ein Mann wurde geblitzt und erhielt im späteren Verlauf einen Bußgeldbescheid, der Punkte beinhaltete. Die Behörde stellte nun auf das Tattagprinzip ab und entzog dem Mann den Führerschein, da er zum Zeitpunkt der Tat 8 Punkte im Fahreignungsregister aufwies. Allerdings war zwischen dem Tattag und der Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein Teil der Punkte verfallen/gelöscht worden und somit wäre keine Entziehung mehr möglich gewesen.

Das BVerWG hat nun höchstrichterlich entschieden, dass eben nicht auf den Tattag abgestellt werden kann, sondern vielmehr beachtet werden muss, dass ein Verwertungsverbot vorliegt, wenn die Punkte zwischen Tattag und Rechtskraft verfallen. Mithin ist das Tattag-Prinzip des StVG durch das Verwertungsverbot begrenzt und überlagert.

Das Urteil zeigt, es kann sich lohnen eine Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides vorzunehmen. Unsere Kanzlei berät Sie insofern gerne im Bezug auf Ihre verkehrsrechtlichen Fragen!

Sie wurden geblitzt und nun droht Ihnen ein Fahrverbot? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne rund um die Themen StVO-Novelle und drohende Fahrverbote.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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