Rachepornos: Wie Opfer von Revenge-Porn ihre Nacktfotos aus dem Internet bekommen können

  • 5 Minuten Lesezeit

Was sind Rachepornos?

Als Rachepornos (bzw. englisch: „Revenge-Porn“) bezeichnet man Nacktbilder oder Videos mit sexuellen Inhalten, die ohne Zustimmung durch den Ex-Partner illegal ins Internet hochgeladen wurden. Leider kommt es tagtäglich vor, dass Ex-Partner – meist aus Rache nach einer Trennung – derartige Fotos und Videos online öffentlich machen. Es gibt dafür sogar unzählige extra spezialisierte Seiten, die dem Täter das Hochladen von Rachepornos äußerst leicht machen. Meist sind es Frauen, die von Ihren Ex-Männern auf derartige weise aus Rache in der Öffentlichkeit bloßgestellt und gedemütigt werden. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, geben viele Täter dabei sogar noch den vollen Namen der abgebildeten Person mit an – das ist besonders schlimm, weil dann jeder über eine Google-Suche des Namens ganz leicht zu diesen Bildern finden kann.

Was kann ich gegen die hochgeladenen Bilder tun?

Grundsätzlich hat niemand das Recht, von Ihnen Fotos ohne Ihre Zustimmung zu veröffentlichen. Von diesem Grundsatz gibt nur ganz wenige Ausnahmen, die für derartige hier beschriebene Nacktfotos, die Ihre Intimsphäre berühren, allerdings nicht anwendbar sind. Niemand darf derartige Bilder von Ihnen ohne Ihre Zustimmung verwenden. Selbst wenn Sie mit der Aufnahme damals einverstanden waren, haben Sie damit noch lange nicht einer Veröffentlichung von Nacktfotos zugestimmt.

Wenn die Fotos allerdings erst einmal online sind, können sie sich rasend schnell verbreiten. Sie sollten daher schnell handeln und Ihre Möglichkeiten nutzen, die Bilder wieder löschen zu lassen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

1. Revenge-Porn-Seitenbetreiber kontaktieren

Die Seitenbetreiber, auf denen die Fotos hochgeladen werden, müssen die Fotos auf eine Aufforderung hin löschen. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Seitenbetreiber einer derartigen Aufforderung schlicht nicht nachkommen. Ein anwaltliches Schreiben kann hier allerdings Druck aufbauen und sollte zumindest versucht werden.

Bei manchen Betreiber-Seiten handelt es sich um einfache Blog-Seiten, die nicht auf Revenge-Porn spezialisiert sind (z. B. Tumblr). Hier bestehen gute Chancen, dass der entsprechende Blog-Eintrag vom Seitenbetreiber gelöscht wird. Die speziellen Revenge-Porn-Seiten hingegen haben sich ja gerade zum Ziel gesetzt, die illegalen Rache-Pornos zu veröffentlichen, daher ist dort leider nur selten mit einer positiven Reaktion zu rechnen. Die Seiten werden zudem meist im Ausland betrieben. Eine gerichtliche Durchsetzung der Löschung Ihrer Nacktfotos von einer derartigen Seite kann sich über Monate hinziehen und ist im schlechtesten Fall im Ausland vor Ort vielleicht gar nicht durchsetzbar.

Je nachdem, wie umfangreich die Veröffentlichung durch den Täter ist, wäre ein Löschen von einer einzelnen Revenge-Porn-Seite allerdings auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Täter kann innerhalb kürzester Zeit das Bild auf einer neuen Seite erneut hochladen. Daher sollten neben einer Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber folgende zielführenden Schritte durchgeführt werden:

2. Neu: Google will Rachepornos aus den Suchergebnissen entfernen

Google kündigte an, dass in Zukunft Rachepornos aus den Suchergebnissen gestrichen werden. Für Betroffene will Google ein Formular einrichten, mit dem man einen Antrag auf Löschung der Nacktbilder in den Suchergebnisse stellen kann. Dies ist für die Betroffenen von Rachepornos ein äußerst wichtiger Schritt, denn so kann die Verbreitung dieser Bilder enorm eingedämmt werden. Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Arbeitgeber werden dann nicht mehr durch eine schnelle Suche nach dem Namen sofort die Nacktbilder finden können. Natürlich sind die Fotos auf den entsprechenden Revenge-Porn-Seiten immer noch online, allerdings dann nur noch auffindbar für Leute, die sich ohnehin schon dort aufhalten und nicht mehr auch für alle andere Leute, die über die normale Google-Suche kommen.

Diese neue Funktion von Google ist etwas anderes als das Recht auf Vergessenwerden, das es bereits seit längerem gibt. Beim Recht auf Vergessenwerden geht es um Nachrichtenartikel etc. die nach Jahren eigentlich keine Relevanz mehr haben und daher aus den Suchergebnissen gelöscht werden müssen. Bei der neu angekündigten Funktion geht es explizit um das Recht betroffener Opfer von Rachepornos. Da dies ein proaktiver Schritt von Google ist, ist zu hoffen, dass Google sich hier tatsächlich für die Rechte der Betroffenen einsetzen möchte und den Ablauf nicht unnötig verkompliziert und entsprechend schnell auf entsprechende Anfragen reagiert.

Wir begrüßen diesen Schritt von Google und hoffen auf eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung.

3. Ex-Partner zum Löschen der Nacktfotos auffordern

Sie haben gegen Ihren Ex-Partner einen Löschungsanspruch und einen Unterlassungsanspruch. Dies ist der erfolgreichste Ansatzpunkt. Ein direktes anwaltliches Schreiben an den Täter unter Androhung empfindlicher Konsequenzen ist das erfolgreichste Mittel, um die Fotos aus dem Netz zu löschen.

Löschungsanspruch:

Da die Fotos nicht ohne Ihre Zustimmung hochgeladen werden durften, haben Sie einen Löschungsanspruch. Wir fordern für Sie Ihren Ex-Partner auf, die Fotos aus dem Internet zu löschen. Dies ist die effektivste und schnellste Methode, um die Fotos wieder aus dem Netz zu bekommen.

Außerdem haben Sie nach der Trennung sogar einen Anspruch darauf, dass Ihr Ex-Partner die Fotos auch bei sich zu Hause löscht.

Unterlassungsanspruch:

Da Ihr Ex-Partner Ihre Persönlichkeitsrechte derartig verletzt hat, haben Sie außerdem das Recht darauf, dass dieser sich strafbewehrt zum Unterlassen verpflichtet, so etwas niemals wieder zu tun. Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben und anschließend trotzdem noch etwas hochgeladen, haben Sie dann aus dem Unterlassungsvertrag einen Anspruch auf Geldentschädigung.

4. Klage oder einstweilige Verfügung

Wenn der Ex-Partner die Unterlassungserklärung nicht freiwillig abgibt und auch nicht zum Löschen bereit ist, droht ihm eine Klage oder eine einstweilige Verfügung, die ihn dann gerichtlich zum Unterlassen und Löschen der Bilder zwingt. Auch hier werden dann durch das Gericht für den Fall der Nichtbefolgung empfindliche Geldstrafen festgesetzt. Außerdem werden dem Täter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Angesichts eines drohenden Gerichtsverfahrens, wird der Täter in aller Regel einen teuren Gerichtsprozess vermeiden und die Fotos löschen oder sich zum Unterlassen verpflichten.

5. Strafantrag

Sollte der Ex-Partner allerdings komplett abblocken und selbst eine anwaltliche Aufforderung unter Androhung empfindlicher Strafen noch nicht genug sein, gibt es auch die Möglichkeit, die Sache strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft verfolgen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Computer und Handy des Täters zu beschlagnahmen und so zum einen das genaue Ausmaß der Tat sicherzustellen und zum anderen zu verhindern, dass der Täter hier noch weitere Fotos hochlädt. Auch hier können wir Sie als Opfer im Strafverfahren vertreten und z. B. als Nebenkläger bei der Strafverhandlung auftreten und im Strafverfahren Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche auf Löschung ebenfalls mit durchsetzen (sog. Adhäsionsverfahren).

Im Strafverfahren erwartet den Täter dann eine Strafe wegen der von ihm begangenen Straftaten. Viel wichtiger ist allerdings häufig, dass die Erkenntnisse, die sich im Strafverfahren durch die Ermittlungsbehörden ergeben, von uns als Anwälten dann in einem Zivilprozess als Beweis genutzt werden können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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