Raus aus Badenia – Finanzierungen durch Widerruf

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Darlehensverträge der Deutschen Bausparkasse Badenia AG aus den Jahren 2010 bis 2014 besonders betroffen.

Für Immobiliendarlehensverträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Es zeichnet sich zunehmend ab, dass in vielen dieser Verträge die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden, wodurch auch heute noch Widerrufe möglich sind.

Die Fehlerquote bei Darlehensverträgen der Deutschen Bausparkasse Badenia aus den Jahren 2010 bis 2014 liegt dabei nach unserer Erfahrung besonders hoch. Der Widerruf lohnt sich.

Kombination aus Vorausdarlehen und Bauspardarlehen ist selten rentabel

Ein klassisches Annuitätendarlehen, das vom ersten Tag an getilgt wird, ist in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoller. Sogenannte Bausparsofortfinanzierungen zeichnen sich durch ihre hohe Komplexität und schlechte Planbarkeit aus. Jedoch gibt es keine gesetzliche Vorschrift für die Bausparkassen, die Gesamtbelastung bei Kombifinanzierungen auszuweisen. Für den Verbraucher fehlt somit die Basis für einen Vergleich mit herkömmlichen Tilgungsdarlehen.

In der Abschlussphase ist die hohe Kostenbelastung für die meisten Kunden undurchsichtig: Für den Zwischenkredit werden vermeintlich günstige Kreditzinsen ausgewiesen, der negative Koppelungseffekt der Tilgungsaussetzung bleibt dagegen verborgen.

Hohe Gesamtbelastung ist intransparent, der Ausstieg teuer

Aufgrund der Komplexität des Finanzierungsmodels bleibt der Zugang zu den aktuell günstigen Zinskonditionen am Markt vielen Verbrauchern verwehrt. Selbst wenn der vorzeitige Ausstieg gelingen sollte, sind die für Vorausdarlehen anfallenden Vorfälligkeitsentschädigungen viel höher bemessen als bei klassischen Annuitätendarlehen. Der hypothetische Zinsausfallschaden der Bausparkasse wird auf die maximale Schuldsumme berechnet. Denn: es erfolgt keine reguläre Tilgung, auch vertragliche Sondertilgungsmöglichkeiten stellen eine absolute Ausnahme dar.

Schneller Ausstieg aus Konstantdarlehen Via Badenia durch Widerruf

Auch das Konstantdarlehensprodukt Via Badenia besteht aus einer Kombination von tilgungsfreiem Darlehen und Bausparvertrag. Ein Teilbetrag des hoch verzinsten Vorausdarlehens dient sogar der künstlichen Auffüllung des Bausparvertrags. Über die Zinsen hinaus fallen noch jährliche Kontogebühren sowie Abschlussgebühren in Höhe von regelmäßig einigen tausend Euro an. Das ist „Sparen auf Kredit“ und lohnt sich meist nur für die Bausparkasse.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte sind der Meinung, dass die meisten Widerrufsinformationen der Bausparkasse Badenia angreifbar sind. Es bestehen somit gute Erfolgsaussichten für einen Widerruf.

Rückabwicklung von Baufinanzierungen lohnt sich

Der Widerruf hat nicht nur den Vorteil, dass der unliebsame Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung aufzulösen ist. Für die bereits an die Bank geflossenen Zahlungen erhält der Kunde üblicherweise Nutzungswertersatz in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses. Diese, für die Verbraucher besonders günstigen, Rückabwicklungsfolgen gelten bei allen Verbraucherdarlehensverträgen, die bis 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden.

Voraussetzung ist natürlich immer, dass die erteilte Widerrufsinformation entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Eine erste Einschätzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insb. der Erfolgsaussichten eines Widerrufs in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne.


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