Rechnung Mahnung von Seo Dienstleistungs GmbH – Medienverlag24 – oder City Inkasso GmbH erhalten?

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Vermehrt melden sich hier Gewerbetreibende, um eine Rechnung der Firma Seo Dienstleistungs GmbH oder eine Zahlungsaufforderung der City Inkasso GmbH rechtlich prüfen zu lassen. Die Firma Seo Dienstleistungs GmbH mit Sitz in der Schweiz betreibt das Branchenbuchportal Medienverlag24. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung der Seo Dienstleistungs GmbH, ein Unternehmensprofil des angerufenen Gewerbetreibenden auf dem Portal Medienverlag24 kostenpflichtig eintragen zu lassen. Erst mit Erhalt der Rechnung wird dem Gewerbetreibenden bewußt, einen aus seiner Sicht nicht gewollten kostenpflichtigen Vertrag offensichtlich telefonisch abgeschlossen zu haben. Es wird dann regelmäßig gefragt, ob die Rechnung tatsächlich bezahlt werden muß oder ob es Möglichkeiten gibt, sich von dem Vertrag zu lösen.

Allgemeine Information:

Häufig werden Gewerbetreibende während der Geschäftszeit angerufen, um auf diesem Wege einen Eintrag ihrer Daten in einem Onlinebranchenbucheintrag im Internet oder SEO-Leistungen anzubieten. Dem angerufenen Gewerbetreibenden wird dabei mitgeteilt, dass ein vorhandener Vertrag nicht gekündigt wurde und sich daher verlängert hat, weswegen nunmehr die Daten abgeglichen werden müssten. Aber auch anderen Anlässe des Anrufes werden vorgetragen, z.B dass ein bisher kostenloser Eintrag nunmehr kostenpflichtig sei. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit, was zunutze gemacht wird, um dem Gewerbetreibenden ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag anzutragen. Das Gespräch wird aufgezeichnet unter dem Vorwand der Datensicherheit. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und weitere Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch folgenden Artikel an. Dort geht es um einen Anzeigeauftrag in Printmedien, der 1 Jahr läuft und pro Jahr 6 Auflagen beinhaltet, was zu erheblichen Folgekosten führt:

Rechnung Media Service Center Ltd. – RWE Marketing DOO – wegen Anzeigenvertrag 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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